Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1590/16  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 90 "Nördlicher Lübscher Mühlenberg",
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
15.09.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
06.10.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Im Baugebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ sind die Grundstücke für Geschosswohnungsbauten zwar noch weitgehend unbebaut, für freistehende Einfamilienhäuser sind jedoch nur noch wenige Grundstücke verfügbar und die Nachfrage ist nach wie vor hoch. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 05.11.2015 die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Nördlicher Lübscher Mühlenberg“ beschlossen. Konsequenterweise soll nun der Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden B-Plan gefasst werden.

 

Der Geltungsbereich entspricht demjenigen der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der südliche Bereich ist für das Wohngebiet vorgesehen, der nördliche für Grün- und Ausgleichsflächen. Voraussichtlich ist nicht der gesamte nördliche Bereich hierfür erforderlich, so dass überschüssige Ausgleichsflächen für andere Eingriffe zur Verfügung gestellt bzw. in einen Ausgleichsflächenpool gegeben werden können.

 

Die Planungsziele orientieren sich an denen für das Baugebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und sind aus dem Planungsziel für die 38. Änderung des F-Planes („Auf der bisher landwirtschaftlichen Fläche sollen Wohnbauflächen und Grünflächen ausgewiesen werden“) entwickelt.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „Nördlicher Lübscher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, dabei sollen mindestens 30 % des Wohngebietes für verdichtete Wohnformen vorgesehen werden. Die Erschließung und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden. Die Einmündung der Straße „Ostring“ in die L309 soll verbessert werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Alle mit der Aufstellung des B-Planes verbundenen Kosten werden vom Eigentümer der Flächen übernommen.

 

 


Anlage/n:

Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B_90_Gelt_Ber_a (198 KB) PDF-Dokument (168 KB)