Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Scherer und Herr Rukat erklären sich für befangen und verlassen den Raum.
Bericht: Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.
Diskussion: Herr Kasten erklärt, dass die CDU-Fraktion es für ungerecht halte, nur den vorderen Teil des B-Planes wasserseitig mit einer II-Geschossigkeit zu belegen. Sie fürchten einen Nachteil für die betroffenen Eigentümer, die noch nichts an ihren Häusern gemacht haben. Die CDU-Fraktion beantrage daher, dass die Zahl der Vollgeschosse auf der „Wasserseite“ der Straße einheitlich auf zwei Vollgeschosse festzusetzen sei. Außerdem beantrage die CDU-Fraktion die ersatzlose Streichung der Nr. 5 des Beschlussvorschlages, da hier keine wichtigen Gründe für die Verkürzung der Auslegungsfrist vorlägen und die Auslegung zudem in die Herbstferien falle.
Herr Vowe ergänzt, dass wenn die einheitliche II-Geschossigkeit beschlossen werde, die Traufhöhe analog für die betroffenen Grundstücke heraufgesetzt werden müsse, um eine II-geschossige Bebaubarkeit zu gewährleisten.
Herr Weber fragt, um welche Bereiche des Gebietes es sich beim Antrag der CDU-handele.
Herr Kasten antwortet, dass es sich um die „wasserseitige“ Bebauung handele.
Herr Vowe erläutert den Antrag der CDU-Fraktion anhand eines Lageplanes.
Herr Kahl erklärt, dass er den Sachverhalt nicht ausreichend überblicken könne, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Er beantragt, die Vorlage an den Bau- und Planungsausschuss zurück zu verweisen.
Herr Kasten befürwortet dies.
Herr Weber befürwortet dies ebenfalls. Ihm sei nicht klar, wie diese Problematik in der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gelöst werden könne.
Herr Kasten zieht den Antrag der CDU-Fraktion zurück.
Herr Sela lässt über die Zurückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Vorlage wird an den Bau- und Planungsausschuss zurückverwiesen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
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