Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die 1. Änderung des B-Planes Nr. 12 wird (im beschleunigten Verfahren) aufgestellt, um in dessen gesamtem Geltungsbereich künftig auch Satteldächer zuzulassen, die bisher nur im „inneren“ Bereich zulässig waren. Außerdem wird eine Traufhöhe festgesetzt, um zu gro0e Wandhöhen auszuschließen.
Der Entwurf des Planes hat in der Zeit vom 13.05.2016 bis zu 13.06.2016 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung sind Bedenken oder Anregungen weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen eingegangen. Daher kann der Satzungsbeschluss ohne Abwägung gefasst werden.
Beschlussvorschlag:1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 12 sind seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen eingegangen. Daher erübrigt sich eine Abwägung. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 12 für das Gebiet „Landinstenkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 12 Entwurf der Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 12
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