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Auszug - 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:18 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1601/16-1 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/1601/16
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Hauptausschussvorsitzende Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage.

Frau Dr. Batscheider erklärt, dass ihr kürzlich mitgeteilt worden sei, dass der Musterprozess zum Thema Schulkostenbeiträge für Förderzentren zugunsten der Kommunen entschieden worden sei. Die Rückstellungen können daher aufgelöst werden und tragen zu einem noch besseren Ergebnis des Haushaltes bei.

 

Diskussion:

Herr Kasten ist erfreut über den positiven Nachtragshaushalt und die positive Nachricht der Bürgermeisterin. Er stellt fest, dass die Rücklagen hierdurch hinreichend bedient werden können und eine Vielzahl von Mehrausgaben durch die positive Haushaltslage gedeckt werden. Eine solch schwerwiegende Mehrausgabe wie die Brandschutzsanierung des Rathauses mit einem Betrag von 350.000 € und einem Eigenanteil von 166.000 € hätte seiner Ansicht nach deutlicher im Vorbericht des Haushaltsplanes dargestellt werden müssen. Weiterhin geht er auf den Bau von Sozialwohnungen nach dem „Kieler Modell“ ein. Im letzten Jahr sei ein Beschluss über die Errichtung zweier Wohngebäude nach dem Kieler Modell unter bestimmten Voraussetzungen gefasst worden. Er zitiert aus dem Vorbericht (Seite 7 Abs. 2, Satz 1 und 2) und ist der Auffassung, dass es für den Bau nach den Vorgaben des „Sozialen Wohnungsbaus“ keine Beschlusslage gebe. Er sei schockiert, dass ohne Beschlusslage 360.000 € für die Planung des Neubauprojektes in den Haushalt eingestellt und ein Teil davon bereits ausgegeben worden sei. Auf Antrag der CDU-Fraktion im letzten Hauptausschuss sei nun die HHST 8800.9400 mit einem Sperrvermerk über 180.000 € versehen worden, um die Planungsarbeiten bis zu einer entsprechenden Beschlussfassung zu stoppen. Ansonsten sei der Nachtragshaushalt sehr positiv und die CDU-Fraktion werde ihm zustimmen.

 

Herr Weber ist sehr erfreut über den Nachtragshaushalt, jedoch werde er nun zum „Kieler Modell“ und dem damit einhergehenden Sperrvermerk Stellung nehmen.

Er erklärt, dass die Stadt ein Grundstück in der Oldenburger Straße erworben habe auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016. Hier habe sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, Flüchtlingsunterkünfte nach dem „Kieler Modell“ zu bauen. Weiterhin zitiert er aus dem Protokoll des Bau- und Planungsausschusses vom 07.07.2016 und stellt fest, dass dort die Voraussetzungen für den „Sozialen Wohnungsbau“ einstimmig geschaffen wurden. In einer der vergangenen Hauptausschusssitzungen sei der Versuch in Form eines Antrages unternommen worden, den Planungsstopp herbei zu führen. Dieser Antrag habe jedoch keine Mehrheit im Hauptausschuss gefunden. Zudem liege ihm ein Schreiben eines Neustädter Ehepaares vor, welches auf die Dringlichkeit des „Sozialen Wohnungsbaus“ hinweist. Herr Weber zitiert hieraus. Er stellt fest, dass der Bedarf an barrierefreien Sozialwohnungen in Neustadt in Holstein sehr groß sei. Er bezieht sich auf die letzte Sitzung des Hauptausschusses (21.09.2016), in der die HHST 8800.9400 mit einem Sperrvermerk über 180.000 € versehen wurde. Seiner Ansicht nach sei dieses Verhalten ignorant. Herr Weber definiert das Wort „Ignoranz“. In seinen Augen sei Herr Kasten ignorant, da er behaupte, für die Planung und Durchführung des „Kieler Modells“ bzw. des „Sozialen Wohnungsbaus“ gebe es keinen Beschluss. Er erklärt, dass die Sozialdemokraten das Wort „Sozial“ in ihrem Parteinamen tragen und sie sich für den Bau der zwei Wohnhäuser und die Menschen, die solche Wohnungen benötigen, einsetzen werden. Er bittet die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nochmals über den Umgang mit dem Sperrvermerk nachzudenken.

 

Herr Kasten macht deutlich, dass es zwar die Beschlusslage des Bau- und Planungsausschusses gebe, den „Sozialen Wohnungsbau“ weiterzuverfolgen, jedoch gebe es keinen Beschluss über die Höhe der Kosten. Die Mehrkosten belaufen sich seiner Ansicht nach auf ca. 900.000 €. Er habe stets betont, dass es nicht darum gehe, ein solches Projekt zu verhindern. Es gehe darum, den gesetzlichen Grundlagen zu entsprechen und für ein neues Projekt eine neue Beschlusslage herbei zu führen. Herr Kasten betont, dass in der Stadtverordnetenversammlung bisher noch nicht über den „Sozialen Wohnungsbau“ abgestimmt worden sei. Ohne Beschlusslage dürfen keine Ausgaben für das Projekt getätigt werden, auch wenn an der Notwendigkeit dieser Maßnahme keine Zweifel bestehen. Die CDU-Fraktion habe stets gesagt, dass die Stadt Neustadt in Holstein „Sozialen Wohnungsbau“ betreiben werde, sobald der Bedarf hierfür nachgewiesen sei. Forderung der CDU-Fraktion sei gewesen, dass eine Analyse durchgeführt werden solle, für die der sich Anspruchsberechtigte mit ihrem Bedarf melden. Er befürchte, dass eine Belegung der Sozialwohnung durch Anspruchsberechtigte nicht hinreichend möglich sei, was dann einen Leerstand zur Folge hätte. Er beanstande hier, dass ohne entsprechende Beschlusslage Ausgaben getätigt würden.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider entgegnet, dass die Beschlusslage eindeutig sei. Es gebe einen Beschluss, wie von Herrn Weber bereits zitiert. Dem Bau- und Planungsausschuss wurden verschiedene Varianten inklusive finanzieller Auswirkungen des „Sozialen Wohnungsbaus“ dargelegt. Dieser habe sich dann mit einer großen Mehrheit für den „Sozialen Wohnungsbau“ inklusive Aufzüge, Balkone und innovativer Energieversorgung ausgesprochen. Die Nachnutzung der Flüchtlingsunterkünfte als Sozialwohnungen sei von Beginn an auch im Förderprogramm „Kieler Modell“ vorgesehen gewesen. Der Unterschied sei lediglich, dass dieses Programm in einigen Jahren weitere Investitionen für Balkone und Aufzüge nach sich gezogen hätte. Die Finanzierungskonditionen hingegen seien identisch. In Anbetracht der derzeitigen Entspannung im Bereich des Flüchtlingszuzugs sollte diese Folgeinvestition nun vorgezogen werden. Bürgermeisterin Dr. Batscheider empfinde die Frage nach dem Bedarf an „Sozialwohnungen“ als legitim, wie sie auch im Fraktionsvorsitzendengespräch dargelegt habe. Daher habe die Verwaltung einen Interessenbekundungsbogen entwickelt, der diese Bedarfsabfrage zum Ziel habe. Dieser Bogen werde dem reporter beigelegt und er werde in unterschiedlichen Institutionen wie z.B. der Tafel ausgelegt. Zudem habe die Verwaltung beim Tag der Barrierefreiheit an einem Stand informiert. Sie sei nicht nur zuversichtlich, sondern sicher, dass sie den Bedarf an „Sozialwohnungen“ nachweisen könne.

 

Frau Zimmler stellt fest, dass bereits vor ca. zwei Jahren eine Bedarfsanalyse gemacht worden sei, welche hervor gebracht habe, dass ein Bedarf an Singlewohnungen und Wohnungen für Familien in Neustadt in Holstein bestehe. Sie erklärt, dass eine Zustimmung zum Sperrvermerk nicht gleichzeitig damit einhergehe, dass die Fraktion der Grünen gegen den „Sozialen Wohnungsbau“ sei. Sie erklärt, dass sich der Sperrvermerk ja nur auf die letzten Monate des Jahres 2016 beziehe. In diesem Zeitraum werde sich die Selbstverwaltung genauestens mit der Art und Weise des Baus beschäftigen, um dann eine endgültige Entscheidung zu treffen. Sie sei sehr zuversichtlich, dass es keinen Leerstand bei den städtischen Sozialwohnungen geben würde. Die Fraktion der Grünen sei sowohl für den Sperrvermerk für das Jahr 2016, als auch für das Projekt „Sozialer Wohnungsbau“.

 

Herr Weber erklärt, dass die SPD-Fraktion für bezahlbaren Wohnraum in Neustadt in Holstein sei. Die Errichtung des sozialen Wohnraumes solle unverzüglich und nicht erst im Jahre 2017 beginnen. Er bittet darum, dass Wort an Frau Weise zu übergeben, um die Finanzierung des Projektes zu erläutern. Zudem appelliert er an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, dass sie keine Koalition der „Unwilligen“ bilden sollen.

 

Herr Sela betont, dass das Wort immer noch vom Bürgervorsteher erteilt werde und übergibt es an Herrn Greve.

 

Herr Greve richtet sein Wort an die CDU-Fraktion. Er ist der Auffassung, dass bei der heutigen sozialen Lage der Bedarf an „Sozialem Wohnungsbau nicht hinterfragt werden dürfe. Er stellt fest, dass die Selbstverwaltung mit Aufstellung des B-Planes Lübscher Mühlenberg sich bereits für den Sozialen Wohnungsbau ausgesprochen habe. Außerdem gebe es für den Sozialen Wohnungsbau eine Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten. Seiner Ansicht nach müsse die Botschaft lauten, dass kein „Sozialer Wohnungsbau“ für die Unterbringung von Flüchtlingen geplant sei, sondern für bedürftige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neustadt in Holstein. Zudem macht er deutlich, dass in den letzten Jahren der Anteil der Kosten für Wohnraum am verfügbaren Einkommen gestiegen sei. Er nimmt Bezug auf die derzeitige Wohnungspolitik des Landes.

 

Herr Dr. Böckenhauer bedauert die derzeitige Diskussion, welche im Rahmen des eigentlich sehr positiven Nachtragshaushaltes geführt werde. Er stellt dar, dass sich die Neustädter Selbstverwaltung zu Beginn der Planung einig gewesen sei, Wohnraum mit einer guten sozialen Durchmischung schafen zu wollen. Gemeint sei hier, dass Wohnraum sowohl für Flüchtlinge als auch für sozial schwache Einheimische gebaut werden solle. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung im Bereich der Flüchtlingssituation sei das Projekt „Kieler Modell“ in der vorgesehen Weise nicht mehr sinvoll. Er ist der Auffassung, dass sich hier eine komplett neue Situation ergeben habe. Mit der neuen Situation müsse die Selbstverwaltung nun umgehen. Er empfinde die Frage nach einem möglichen Bedarf als legitim und rügt die Aussage von Herrn Weber, dass diejenigen, die diese Fragen stellen als „Koalition der Unwilligen“ bezeichnet worden seien. Die Fraktion der Grünen bedauere, dass sich für die Durchführung dieses Vorhabens keine privaten Investoren finden. Er betont, dass die Stadt Neustadt in Holstein in diese Richtung gehen solle, sobald der Bedarf belegt sei, eine solide Finanzierung stehe und die noch ausstehenden Fragen durch die Verwaltung geklärt wurden.

 

Herr Reichert ist der Meinung, dass der vom Hauptausschuss empfohlene Sperrvermerk auf der HHST 8800.9400 berechtigt sei. Er bezieht sich auf die Mehrkosten für die Brandschutzsanierung des Rathauses und zieht eine Parallele zu den erhöhten geplanten Kosten für den „Sozialen Wohnungsbau“. Herr Reichert fragt, ob der Hauptausschuss in dieser Sache hintergangen worden sei. Seiner Ansicht nach müsse hier ein neuer Beschluss gefasst werden. Die BGN wolle zunächst Klarheit, daher habe der Sperrvermerk eine solche Bedeutung.

 

Im Namen der SPD-Fraktion beantragt Herr Kahl die Herausnahme des Sperrvermerkes für die HHST 8800.9400.

Seiner Ansicht nach habe sich keine neue Sachlage ergeben und es bedürfe daher auch keiner neuen Beschlusslage. Die Berechnung der Kosten habe sich ebenfalls nicht geändert. Er bittet hier um Erläuterung durch die Verwaltung. Wäre die Flüchtlingssituation unverändert geblieben, hätte die Stadt wie geplant die Flüchtlingsunterbringung gebaut und nach fünf Jahren die Immoblilien zu Sozialwohnungen umgebaut. Dieser Umbau wäre dann mit einer weiteren Investition in Höhe von 1 Mio. € einhergegangen. Diese Investition werde nun lediglich vorgezogen. Ein weiteres Argument dafür sei, dass sich die Haushaltslage wie bereits erwähnt sehr positiv gestalte und die Aufnahme von Krediten derzeit zu außerordentlich günstigen Konditionen möglich sei. Es sei also nun der richtige Zeitpunkt für eine solche Investition. Er betont, dass für den Ausbau des Breitbandnetzes in Neustadt in Holstein ein Millionenbetrag bereitgestellt werde, der „Soziale Wohnungsbau“ jedoch sehr stark kritisiert werde. Er hinterfragt, welche Investition hier wichtiger sei. Derzeit habe die Stadt noch 284 Sozialwohnungen, bei fortlaufender Entwicklung werde die Stadt Neustadt in Holstein im Jahre 2021 jedoch nur noch 57 Sozialwohnungen vorweisen können. Daher müsse die Stadt nun gegensteuern und sozialen Wohnraum schaffen, zumal die Privatwirtschaft wegen zu geringer Renditen hier nicht investiere. Er appelliert an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung den Sperrvermerk zu überdenken und bittet um eine Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Heckel stellt dar, dass er als Mitglied des Bau- und Planungsausschusses seinerzeit dem Vorhaben zugestimmt habe. Er könne die jetzige Diskussion nur teilweise nachvollziehen. Der Sperrvermerk gelte nur bis zum Ende des Jahres 2016, also noch zwei Monate. Die Verwaltung habe sich dazu verpflichtet, noch offene Fragen zu klären und das Ergebnis im Bau- und Planungsausschuss darzustellen. Er stelle folgenden

Antrag: Der Sperrvermerk für die HHST 8800.9400 bleibt bis zum 31.12.2016 erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt in „Sozialen Wohnungsbau“ umzubenennen und die Benennung „Kieler Modell“ zu streichen.

 

Herr Weber betont, dass die SPD-Fraktion den Sozialen Wohnungsbau zum jetzigen Zeitpunkt wolle. Seiner Ansicht nach liegen jegliche Entscheidungsgrundlagen wie eine Bedarfsanalyse vor. Auch die Mitglieder der CDU-Fraktion hätten den Ergebnissen der Wohnungsmarktanalyse seinerzeit im Bau- und Planungsausschuss zugestimmt. Es müsse nun ein Signal nach außen gesendet werden. Derzeit finde eine Vielzahl von Diskussionen über die Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich statt. Er empfinde die Auferlegung des Sperrvermerkes als falsch, in Anbetracht der derzeitigen gesellschaftlichen Lage und auf Grundlage der vorliegenden Beschlusslage. Ihm sei aufgefallen, dass aus bestimmten politischen Reihen vermehrt gegen die Verwaltungsspitze geschossen werde. Dies müsse nun aufhören.

 

Herr Cremer bittet darum, die Finanzierung des Projektes durch die Verwaltung erläutern zu lassen.

 

Herr Sela fasst zusammen, dass die Stadtverordnetenversammlung einen Nachtragshaushalt zu beschließen habe. Einzig der Sperrvermerkt für die HHST 8800.9400 sei strittig, welcher bis zum 31.12.2016 gelte.

 

Herr Greve ergänzt, dass sich ein Sperrvermerk ohne politische Beschlusslage auch in die Folgejahre verlängern könne.

 

Bürgervorsteher Sela betont, dass es sich hierbei um den Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 handele, welcher nun beschlossen werden müsse.

 

Herr Kasten ist der Auffassung, dass die hier geführte Diskussion grotesk sei. Es gehe hier nicht darum, ob es eine Beschlusslage gebe oder nicht, es gehe darum, dass die Stadt eine Investition tätigen wolle, für die zuvor eine belastbare Bedarfsanalyse durchgeführt werden müsse. Es handele sich hierbei um normales kaufmännisches Verhalten. Die bereits durch die Verwaltung bereitgestellte Finanzierungmatrix sei sehr wohl nachfragebedürftig. Sie beinhalte eine Vielzahl von falschen Annahmen, wie z.B. die monatlichen Mieteinnahmen für Parkplätze in Höhe von 25 €/ Stück. Seiner Ansicht nach bestehe hier noch ein immenser Beratungsbedarf. Es gehe hier darum, dass keine Beschlusslage vorliege. Seiner Ansicht nach sei dieses Verhalten ignorant.

 

Die Bürgermeisterin weist den Vorwurf, dass sie ignorant sei, zurück.

 

Herr Reichert zitiert aus dem Vorbericht des Haushaltes: „ Der Ansatz für den Wohnungsbau nach dem „Kieler Modell“ von 3,1 Mio. € wurde vorerst auf die Planungskosten in Höhe von 360.000 € reduziert, da das ursprünglich geplante Bauen nach den Landesprogrammen „Kieler Modell“ bzw. „Erleichtertes Bauen“ nicht umgesetzt werden kann.“ Er ist empört darüber, dass im Vorbericht über einen Ansatz von 3,1 Mio. € gesprochen werde, welcher sich mittlerweile auf 4,0 Mio. erhöht habe. Seiner Ansicht nach, müsse ein neuer Beschluss gefasst werden.

 

10 Minuten Sitzungsunterbrechung.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider macht darauf aufmerksam, dass wenn der 2. Nachtragshaushalt 2016 inkl. Sperrvermerk beschlossen werde, die Verwaltung frühestens im Frühjahr 2017 die Leistungen ausschreiben könne. Dies habe höchstwahrscheinlich höhere Baukosten zur Folge. Sie betont, dass die Stadtverordneten, die für den Sperrvermerk stimmen, für eine Steigerung der Baukosten verantwortlich seien und der Verwaltung hieraus kein Vorwurf gemacht werden dürfe.

 

Herr Kasten erklärt, dass der Ansatz für Planungskosten nichts mit der Auftragserteilung zu tun habe. Er nimmt Bezug auf das Fraktionsvorsitzendengespräch, in dem seiner Meinung nach vereinbart wurde, dass der Bau- und Planungsausschuss zunächst erneut mit dem Projekt befasst werden solle, daraufhin der Hauptausschuss über die Finanzen berate und die Stadtverordnetenversammlung dann entscheiden solle.

 

Herr Kahl widerspricht dem Gesagten von Herrn Kasten. Seiner Ansicht nach, habe die Bürgermeisterin im Fraktionsvorsitzendengespräch deutlich gemacht, dass es eine Beschlusslage gebe und dass Planungsverfahren daher weiter laufen. Zudem sei sich im Fraktionsvorsitzendengespräch darauf geeinigt worden, noch ausstehende Fragen bis zum 30.09.2016 an die Verwaltung zu geben, welche diese dann beantworten werde. Während des Fraktionsvorsitzendengesprächs sei nie die Rede von einem Planungsstopp gewesen.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider bekräftigt das Gesagte von Herrn Kahl.

 

Herr Kasten bittet die weiteren Fraktionsvorsitzenden zu bestätigen, dass dies nicht der Fall gewesen sei.

 

Herr Dr. Böckenhauer ist der Auffassung, dass es logisch sei, die weiteren Planungen einzustellen, bis noch ausstehende Fragen geklärt seien.

 

Bürgervorsteher Sela fasst die Diskussion und den Sachverhalt erneut zusammen.

 

Frau Giszas wiederholt den von Herrn Kahl gestellten Antrag und begründet diesen erneut.

 

Antrag:

Der vom Hauptausschuss empfohlene Sperrvermerk zur HHST 8800.9400, soll aus dem 2. Nachtragshaushalt herausgenommen werden.

 

Bürgervorsteher Sela lässt zunächst über den Antrag von Herrn Kahl abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Antrag abgelehnt ist und fragt, ob über den Antrag von Herrn Heckel ebenfalls abgestimmt werden soll.

 

Herr Heckel zieht seinen Antrag zurück.

 

Bürgervorsteher Sela lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird nebst Haushaltsplan und seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahme

1.985.300 €

0 €

29.144.300 €

31.129.600 €

 

die Ausgabe

1.891.200 €

0 €

29.238.400 €

31.129.600 €

 

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben

2.183.500 €

0 €

8.632.100 €

10.815.600 €

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen

 

 

von bisher

 

 

6.070.900 €

 

 

auf

 

 

6.594.200 €

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-

mächtigungen

Von bisher

407.400 €

auf

743.400 €

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen

 

 

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