Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Seit dem Umzug der ehemaligen Hochtor-Grundschule von der Schulstraße in den Steinkamp hat sich die Schule mit der Änderung des Namens beschäftigt. In der Schulkonferenz der Grundschule am 23.10.2012 wurde seinerzeit einstimmig beschlossen, die Wahl des Schulnamens zu vertragen, da bei Findung eines Namens kein Zeitdruck erkennbar war. Die Bezeichnung „Steinkampgrundschule“ wurde seither als Arbeitsname verwendet. Zwischenzeitlich wurden folgende Vorschläge eingereicht:
Grundschule am Meer Grundschule Meeresbrise Grundschule Neustadt in Holstein Lüttenschule Luttenschool Grundschule am Steinkamp Ostseegrundschule Steinfeld-Grundschule Kieselstein-Grundschule Hafenheimat-Grundschule Grundschule Neustädter Bucht
Die Eltern, das Kollegium, die Schüler und Schülerinnen sowie das Kinder- und Jugendparlament waren in den Namensgebungsprozess miteinbezogen.
Frau Grave teilte am 11.05.2016 mit, dass in der Schulkonferenz am 10.05.2016 nunmehr abschließend über die Namensänderung der Grundschule entschieden wurde. Hintergrund ist die organisatorische und räumliche Zusammenführung zweier Schulen. Daneben gibt es die ehemalige Grund- und Hauptschule am Steinkamp in dieser Form nicht mehr.
Mit großer Mehrheit (bei 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen) entschied sich die Schulkonferenz für den Namen Grundschule Neustädter Bucht. Zum einen möchte die Grundschule damit die Identifikation mit der Stadt Neustadt und den Einzugsgebieten ausdrücken, zum anderen verweist der Name bereits auf die Lage und ist somit auch Alleinstellungsmerkmal. Die Grundschule beantragt daher die Namensänderung der Steinkampgrundschule zugunsten des Namens Grundschule Neustädter Bucht.
Gem. § 10 Abs. 1 des Schulgesetzes führt jede Schule eine Bezeichnung, in der die Schulart, der Schulträger und die Gemeinde, in der sich die Schule befindet, anzugeben sind. Der Schulträger kann gem. § 10 Abs. 2 des Schulgesetzes der Bezeichnung einen Zusatz, insbesondere einen Namen hinzufügen (hier: „Neustädter Bucht“). Der Zusatz ist der Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Da der vorgeschlagene Name „Grundschule Neustädter Bucht“ weder den Schulträger noch die Gemeinde beinhaltet, wird von Seiten der Verwaltung der Vorschlag der Grundschule wie folgt ergänzt: „Grundschule Neustädter Bucht der Stadt Neustadt in Holstein“. Es wird um Zustimmung gebeten.
Beschlussvorschlag:Die Grundschule erhält den Namen:
„Grundschule Neustädter Bucht der Stadt Neustadt in Holstein“ Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||