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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
Verkehrssituation Ostring/ Oldenburger Straße      
Ö 2.2  
Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtwerke Neustadt in Holstein      
Ö 2.3  
Leinenzwang für Hunde      
Ö 2.4  
Flüchtlingsunterbringung      
Ö 2.5  
Digitaler Landschaftsplan      
Ö 2.6  
Hochwasserschutz      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 4.1  
Bauarbeiten Sandberger Weg      
Ö 4.2  
Normenkontrollverfahren B-Plan 74      
Ö 4.3  
Sperrung Aula der Jacob-Lienau-Schule      
Ö 4.4  
Situation Flüchtlingsunterbringung      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 02.07.2015  
SI/1145/15  
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 16.07.2015      
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1313/15  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

   
    07.05.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0

   
    14.07.2015 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0

   
    24.09.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

 

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Beschlussvorschlag somit angenommen ist.

 

Er lässt nun über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen

 

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt ist.

 

 

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Seite 1

Ö 8  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Mastkobener Weg II", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1316/15  
Ö 9  
Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1324/15  
Ö 10  
Neufassung der Ausbaubeitragssatzung (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1325/15  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 88 "zwischen den Straßen Ziegelhof und Am Binnenwasser", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1341/15  
Ö 12  
Änderung des F-Planes (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1372/15  
Ö 13  
Bezeichnung von Straßen im Baugebiet "Lübscher Mühlenberg" zweiter Bauabschnitt (Bericht StvV: Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Dr. Pasenau)  
Enthält Anlagen
VO/1374/15  
Ö 14  
Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtwerke Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
Enthält Anlagen
VO/1377/15  
Ö 15  
Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1362/15  
Ö 16  
Feuerwehrbedarfsplan (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/1379/15  
Ö 17  
Standsicherung Auladecke, Jacob-Lienau-Schule (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider)  
VO/1386/15  
Ö 18  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 18.1  
Bearbeitung B-Plan      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)