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Auszug - Standsicherung Auladecke, Jacob-Lienau-Schule  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1386/15 Standsicherung Auladecke, Jacob-Lienau-Schule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Bericht:

Bürgermeisterin Dr. Batscheider berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Bürgervorsteher Sela fragt, ob die zeitliche Komponente die gleiche sei wie bei der zunächst angedachten Lösungsvariante.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass die Bespielbarkeit bis Ende Oktober Voraussetzung für die Lösungsfindung gewesen sei.

 

Herr Kasten lobt das Engagement der Verwaltung, die verlorenen Kosten auf 18.000 € zu reduzieren.

 

Herr Greve verweist auf die haushaltsrechtliche Komponente und stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag um folgenden Satz zu ergänzen:

 

„Die notwendigen Haushaltsmittel werden zunächst überplanmäßig zur Verfügung gestellt.“

 

Frau Weise erklärt, dass die Haushaltsmittel für die Maßnahme bereits zur Verfügung stehen, da weitere geplante Maßnahmen aus personellen Kapazitätsengpässen in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden können.

 

Herr Greve erklärt, dass er seinen Antrag zurückziehe.

 

Herr Brodowski fragt, ob eine Belastungsprobe der Decke stattgefunden habe.

 

Frau Weise stellt dar, dass keine physische Belastungsprobe stattgefunden habe, jedoch sei das Urteil des Statikers sehr eindeutig und die Stadt müsse sich dem beugen.

 

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Beschluss:

Die Standsicherung der Auladecke soll gemäß Variante B erfolgen.

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Bürgermeisterin, hierfür Aufträge in einer Gesamthöhe von 50.500,- EUR brutto im Haushaltsjahr 2015 und 9.000 EUR brutto im

Haushaltsjahr 2017 zu vergeben.

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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