Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:
Die Erschließungsbeitragssatzung bedarf aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung und der Anpassung an die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung einer kompletten Überarbeitung.
Sie wird, ebenso wie die Ausbaubeitragssatzung, übersichtlicher gestaltet. Außer den Mindestanforderungen an die Satzung werden zur Verdeutlichung Bestimmungen aus dem BauGB wie beispielsweise § 2 (Abrechnungsgebiet), § 3 (Beitragspflichtiger) oder § 11 (Entstehung der Beitragspflicht) übernommen.
Der Artzuschlag (auch bekannt als Gewerbezuschlag) wird bzgl. der Höhe an die Regelung in der Ausbaubeitragssatzung angepasst. Lt. bisheriger Regelung wird der Nutzungsfaktor um 0,5 erhöht. In Zukunft wird es einen 30-prozentigen Zuschlag geben. Neu ist hierbei, dass es bei dem grundstücksbezogenen Artzuschlag (§ 10 Abs. 1c) nicht mehr auf eine überwiegend gewerbliche Nutzung ankommt, sondern auf eine Nutzung von mehr als einem Drittel. Das macht die Beurteilung der Grundstücke wesentlich einfacher.
Die durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts festgestellte Missbilligungsgrenze im Falle der Ablösung von Erschließungsbeiträgen wird in § 18 Abs. 2 eingefügt.
Für die richtige Beurteilung des Maßes und der Art der Nutzung einiger Grundstücke ist die Beitragsabteilung auf die Mitwirkung der Grundstückseigentümer angewiesen. Hierfür wird zusätzlich § 19 (Auskunfts- und Duldungspflicht) und daran anknüpfend § 20 (Ordnungswidrigkeiten) aufgenommen.
Ebenso wurde neu § 16 Abs. 2 (Kleinbeträge) eingefügt, wonach keine Bescheide über Beträge bis 5,00 Euro ergehen werden, da die Kosten der Festsetzung und Einziehung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen.
In Anlehnung an den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes bzgl. der Ausbaubeitragssatzung wird auch in der Erschließungsbeitragssatzung auf die sogenannte Eck-Ermäßigung verzichtet.
Die seinerzeit für die Beitragsveranlagungen notwendigen Satzungen über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen müssen nicht weiterhin gültig bleiben und werden außer Kraft gesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Erschließungsbeitragssatzung v. 18.07.2008 8 Abweichungssatzungen Entwurf der neuen Erschließungsbeitragssatzung
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