Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1324/15  

 
 
Betreff: Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:3-652-49/0-Kn
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
17.09.2015 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
24.09.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Die Erschließungsbeitragssatzung bedarf aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung und der Anpassung an die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung einer kompletten Überarbeitung

Sachverhalt:

 

Die Erschließungsbeitragssatzung bedarf aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung und der Anpassung an die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung einer kompletten Überarbeitung.

 

Sie wird, ebenso wie die Ausbaubeitragssatzung, übersichtlicher gestaltet. Außer den Mindestanforderungen an die Satzung werden zur Verdeutlichung Bestimmungen aus dem BauGB wie beispielsweise § 2 (Abrechnungsgebiet), § 3 (Beitragspflichtiger) oder § 11 (Entstehung der Beitragspflicht) übernommen.

 

Der Artzuschlag (auch bekannt als Gewerbezuschlag) wird bzgl. der Höhe an die Regelung in der Ausbaubeitragssatzung angepasst. Lt. bisheriger Regelung wird der Nutzungsfaktor um 0,5 erhöht. In Zukunft wird es einen 30-prozentigen Zuschlag geben. Neu ist hierbei, dass es bei dem grundstücksbezogenen Artzuschlag (§ 10 Abs. 1c) nicht mehr auf eine überwiegend gewerbliche Nutzung ankommt, sondern auf eine Nutzung von mehr als einem Drittel. Das macht die Beurteilung der Grundstücke wesentlich einfacher.

 

Die durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts festgestellte Missbilligungsgrenze im Falle der Ablösung von Erschließungsbeiträgen wird in § 18 Abs. 2 eingefügt.

 

Für die richtige Beurteilung des Maßes und der Art der Nutzung einiger Grundstücke ist die Beitragsabteilung auf die Mitwirkung der Grundstückseigentümer angewiesen. Hierfür wird zusätzlich § 19 (Auskunfts- und Duldungspflicht) und daran anknüpfend § 20 (Ordnungswidrigkeiten) aufgenommen.

 

Ebenso wurde neu § 16 Abs. 2 (Kleinbeträge) eingefügt, wonach keine Bescheide über Beträge bis 5,00 Euro ergehen werden, da die Kosten der Festsetzung und Einziehung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen.

 

In Anlehnung an den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes bzgl. der Ausbaubeitragssatzung wird auch in der Erschließungsbeitragssatzung auf die sogenannte Eck-Ermäßigung verzichtet.

 

Die seinerzeit für die Beitragsveranlagungen notwendigen Satzungen über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen müssen nicht weiterhin gültig bleiben und werden außer Kraft gesetzt.

Der anliegende Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung wird beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der anliegende Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung wird beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: x

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Erschließungsbeitragssatzung v

Anlage/n:

 

Erschließungsbeitragssatzung v. 18.07.2008

8 Abweichungssatzungen

Entwurf der neuen Erschließungsbeitragssatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Erschließungsbeitragssatzung v. 18.07.2008 (67 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich 8 Abweichungssatzungen (359 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Entwurf der neuen Erschließungsbeitragssatzung (110 KB)