Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:
Nach den Vorschriften des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) haben die Gemeinden in Schleswig-Holstein zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
Um diese Aufgabe (kommunale Selbstverwaltungsaufgabe) konkretisieren zu können, haben einige Bundesländer bereits rechtliche Grundlagen geschaffen, die die Kommunen verpflichten, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung (Feuerwehrbedarfsplan) für den Bereich des örtlichen Brandschutzes auszuarbeiten. In Schleswig-Holstein besteht eine derartige Rechtsgrundlage zwar noch nicht. Dennoch wird den Kommunen sehr nahegelegt, Feuerwehrbedarfspläne zu erstellen, zumal diese bereits jetzt ein Entscheidungskriterium bei der Bewilligung von Fördermitteln für Fahrzeugbeschaffungen sind.
Unter einem Feuerwehrbedarfsplan ist eine umfassende Darstellung sowie vorausschauende Festlegung des für die Sicherstellung von Brandschutz und Hilfeleistung erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Bedarfs einer Gemeinde zu verstehen. Der Feuerwehrbedarfsplan ist also ein Planungsinstrument der Gemeinde als Träger des Feuerwehrwesens. Kern des Feuerwehrbedarfsplanes ist folgendes:
Über die Anzahl der Einwohner/innen und die Infrastruktur einer Gemeinde ergibt sich ein „Risiko“, das mit Risikopunkten numerisch bewertet wird. Die vorhandenen Löschfahrzeuge werden mit so genannten Fahrzeugpunkten bewertet. Aus der Gegenüberstellung der Risikopunkte mit den Fahrzeugpunkten ergibt sich die Sicherheitsbilanz.
Der Feuerwehrbedarfsplan wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird ein kritischer Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zutrifft. Auf der Grundlage der Risikobeschreibung einer Gemeinde lassen sich aus dem Feuerwehrbedarfsplan die folgenden Bemessungswerte ermitteln:
- die Einsatzmittel mit den erforderlichen Löschfahrzeugen, - die Einsatzkräfte, - die zeitliche und räumliche Erreichbarkeit im Ausrückebereich (Einhalten von Hilfsfristen).
Auf der Grundlage eines von der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein entwickelten Modells für einen Feuerwehrbedarfsplan hat der Vorstand der Freiw. Feuerwehr Neustadt in Holstein einen Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Neustadt in Holstein entwickelt, der am 28.4.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Eine Fortschreibung ist entsprechend der künftigen Entwicklung der Stadt Neustadt in Holstein etwa alle zwei Jahre vorzunehmen.
Die vorliegende erste Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes kommt im Ergebnis zu einer defizitären Sicherheitsbilanz, die mittelfristig im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen ausgeglichen werden kann:
- Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen
• 2016 Löschfahrzeug 20 KatS (für LF 8/6) ca. 380.000 € • 2016 Mehrzweckfahrzeug (für MTW) ca. 50.000 €
- Ausbau der Personalstärke u.a. mit Hilfe eines „Attraktivitätsprogramms“.
- Aufwertung der Planstelle des hauptamtlichen Feuerwehrgerätewartes von einer derzeitigen Halbtagsstelle auf eine Vollzeitstelle. Dies entspricht seit längerem der gelebten Praxis und sollte nunmehr auch im Stellenplan zum Ausdruck gebracht werden. Eine Personalerhöhung ist hiermit nicht verbunden.
Neben den genannten Maßnahmen werden auch in den Folgejahren regelmäßige Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen erforderlich.
Der als Anlage beigefügte Feuerwehrbedarfsplan wird in der Sitzung des Ausschusses am 22.9.2015 eingehend erörtert.
Beschlussvorschlag:Der ersten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes für die Stadt Neustadt in Holstein wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Feuewehrbedarfsplan
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