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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 23.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 07.03. und 16.4.2013  
SI/0711/10  
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
31. Änderung des Flächennutzungsplanes (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0946/13  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0947/13  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Abwägung und Beschluss über eingeschränkte Beteiligung gem. § 4 Abs. 3 Satz 4 BauGB (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0950/13  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0948/13  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.              Die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

   
    23.05.2013 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 7 - (offen)
   

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ö 8  
Planung Wiesenstraße  
VO/0949/13  
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
Ö 11  
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