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Auszug - Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Abwägung und Beschluss über eingeschränkte Beteiligung gem. § 4 Abs. 3 Satz 4 BauGB  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/0950/13 Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen),
hier: Abwägung und Beschluss über eingeschränkte Beteiligung gem. § 4 Abs. 3 Satz 4 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr BrodowskiAktenzeichen:3-610-15/77
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Frau Weise erläutert anhand der Vorlage die Inhalte des B-Planes Nr. 74 (ehemaliges Landschulheim des Landkreises Göttingen). Die durch die geäußerten Anregungen und Bedenken hervorgerufenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, weshalb eine Abwägung durchgeführt und ein Beschluss über die eingeschränkte Beteiligung gem. §4 Abs.3 Satz 4 BauGB erfolgen soll. Anschließend bittet sie Frau Teske, die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Anlieger vorzutragen.

 

Frau Teske verweist zunächst auf die 180 Seiten umfassende Abwägung zu den Anregungen und Bedenken zum B-Plan Nr. 74 und verliest Punkt für Punkt die eingegangenen Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge. So hatte der Kreis Ostholstein bemängelt, dass der Plan kein B-Plan der Innenentwicklung sei, da er teilweise Dünenbereiche beinhalte. Als Abwägung wird von Frau Teske vorgeschlagen, den Geltungsbereich um die Dünenstrukturen zu verkleinern.

 

Bezogen auf den weiteren Sachverhalt zu diesem Tagesordnungspunkt zur Abhandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Anlieger wird auf die Abwägungsvorschläge aus der Beschlussvorlage verwiesen.

Eine kurze Zusammenfassung ist auch der PowerPoint-Präsentation zu entnehmen, die dem Protokoll beigefügt wird.

 

Diskussion:

Herr Pohl lobt den Vortrag und die Präsentation von Frau Teske.

 

Frau Clarus stellt folgenden Beschlussantrag:

Die Verwaltung soll prüfen, wie die dauerhafte Nutzung der Ferienwohnungen durch einen wechselnden Personenkreis zum Zwecke der Erholung im SO-Gebiet im Grundbuch gesichert werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 1              Enthaltung: 0

 

Herr Kasten befürchtet, dass der B-Plan Nr. 74 juristisch angefochten werden kann.

 

Frau Weise erwidert, dass der B-Plan aus Sicht der Verwaltung rechtssicher ist.

 

Herr Krohn möchte, dass die Präsentation von Frau Teske mit der Niederschrift verschickt wird.

 

Frau Weise ergänzt, dass nach Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung allen Einwendern das Abwägungsergebnis mitgeteilt wird.

 

Herr Zachau erklärt, dass er der vorgelegten Planung nicht zustimmen wird. Der Entwurf, der beim städtebaulichen Wettbewerb den 3. Preis erzielt hat, wäre besser geeignet.

 

Herr Metzker erkundigt sich, warum die First- und Traufhöhen so hoch angesetzt wurden. Er empfindet 19 m über NN als sehr viel.

 

Frau Weise erklärt, dass es die städtebauliche Intention war, eine Gesamtkonzeption der „touristischen Flaniermeile“ Pelzerhakens zu planen. Dabei war es ein wichtiges Kriterium, ein einprägsames Bild von Pelzerhaken zu erzeugen. Aus dieser Überlegung heraus wurden für die II - IV-geschossigen Gebäude 16,80 m über NN sowie 19,50 m über NN nur für das östlichste Gebäude als Firsthöhe festgelegt. Diese Höhe soll am Ende der „touristischen Flaniermeile“ einen optischen Gegenpol zum „Prinz Hamlet“ darstellen.

 

Herr Morgenroth vertritt die Auffassung, dass die Stadt Neustadt irgendwann den Hochwasserschutz doch bauen wird, da mit jedem weiteren B-Plangebiet der Druck wächst, Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser zu ergreifen.

 

Auf eine entsprechende Frage von Frau Bomke, warum der Bau der Hochwasserschutz-Anlage verworfen wurde, wird von Herrn Brodowski geantwortet, dass die Stadt hiefür aufgrund des gestiegenen Eigenanteils kein Geld habe.

 

Herr Schnoor ist enttäuscht darüber, dass einerseits für den Ausbau der Wiesenstraße eine Bürgeranhörung stattfinden soll und das Thema im Ortsbeirat behandelt wird, andererseits aber beim B-Plan Nr. 74 eine solche Beteiligung nicht vorgesehen ist.

 

Frau Dr. Batscheider erwidert, dass alle formalen Beteiligungsschritte innerhalb des Aufstellungsverfahrens für den B-Plan Nr. 74 eingehalten wurden und es auch darüber hinaus viele Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger gab, sich zu informieren und ihre Sichtweise einzubringen. So wurde in sechs Ortsbeiratssitzungen in Pelzerhaken über das Projekt berichtet ebenso in zwei Bauausschusssitzungen. Somit hatten die Bürger insgesamt achtmal die Möglichkeit, sich zu informieren.

 

Herr Cremer begrüßt die eingeleiteten Projekte wie Neubebauung entlang der Strandallee, Entstehung der „Kailua Lodge“ sowie den B-Plan für das ehemalige Landschulheim Göttingen, befürchtet aber, dass touristische Nachteile entstehen, wenn die genannten Projekte sich hinauszögern.

 

Herr Dr. Böckenhauer kritisiert, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über die Inhalte des B-Planes Nr. 74 informiert  wurden. Er wirft die Frage auf, ob die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt mit einem guten Demokratieverständnis vereinbar ist. Weiterhin möchte er wissen, warum ein beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung des B-Planes gewählt wurde.

 

Frau Teske antwortet, dass das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von B-Plänen seit 3-4 Jahren für Pläne der Innenentwicklung vom Gesetzgeber zugelassen ist.

 

Frau Dr. Batscheider verwehrt sich vehement gegen den Vorwurf eines mangelnden Demokratieverständnisses und stellt dar, dass die Ausschussmitglieder die Argumente und Einwendungen seit vielen Monaten sorgfältig und verantwortungsbewusst in vielen öffentlichen Sitzungen abgewogen haben.

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 74 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus anliegender Abwägung ergibt.

 

2.              Der Entwurf des B-Planes Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen und die Begründung werden in der Fassung gebilligt, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

3.              Mit dem gem. Abwägungsergebnis geänderten Entwurf des Planes und der Begründung ist eine eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 1              Enthaltung: 0

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-Plan Nr 74 Einwendungen Abwaegungen Teske (9850 KB)