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Auszug - 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: abschließender Beschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/0946/13 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (südlicher Lübscher Mühlenberg),
hier: abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr BrodowskiAktenzeichen:3-610-14.4-31
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Frau Weise stellt die 31. Änderung des F-Planes vor, die vom 28.03. bis zum 29.04.2013 öffentlich ausgelegen hat, und sie bittet Frau Pflanz (Planungsbüro OH) und Herrn Hinz (Wasser- und Verkehrs-Kontor Neumünster) die Abwägungsvorschläge zu erläutern bzw. das Verkehrs- und Schallgutachten vorzustellen.

 

Herr Hinz erläutert das Verkehrs- und Schallgutachten, welches im Wesentlichen den Verkehrslärm im Bereich des Ostringes/L 501 beurteilt. Die anfangs geplanten Lärmschutzmaßnahmen können entfallen, da die Verkehrszahlen des Ostringes geringer sind, als ursprünglich angenommen. Die Werte der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung werden eingehalten. Statt 10.000 Fahrzeugen täglich passieren lediglich 8.000 Fahrzeuge täglich den Ostring innerhalb von 24 Stunden.

 

Frau Pflanz erläutert einige Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den Trägern öffentlicher Belange geäußert wurden. So hat die untere Naturschutzbehörde kritisiert, dass der geplante Wanderweg vorhandene Tierarten stören kann. Vom Landesamt für Archäologie wurde auf eine Fundstelle aus der römischen Kaiserzeit verwiesen. Der BUND vertrat die Auffassung, dass durch das geplante Baugebiet ein klimarelevanter Eingriff vorbereitet wird. Der Abwägungsvorschlag hierzu lautet, dass die geplante Wohnbaufläche keine Funktion für das Klima hat. Der Forderung nach Bau eines BHKW zur energetischen Versorgung des Baugebietes wird von den Stadtwerken mit dem Argument begegnet, dass dieses für die Stadtwerke nicht wirtschaftlich zu betreiben sei. Die AG29 sieht insgesamt kein Erfordernis, Wohneinheiten auf 18 ha neu zu schaffen. Hierzu führt Frau Pflanz aus, dass die Wohnbaufläche nur 9 ha betrage.

 

Diskussion:

Herr Weber spricht sich dafür aus, innerhalb des geplanten Wohngebietes auch Flächen für den Sozialen Wohnungsbau sowie generationenübergreifende Wohnformen vorzusehen.

 

Herr Heckel möchte, dass die zu erwartende Lärmsituation im Bereich des Ostringes neu beurteilt wird. Durch die veränderte Beschilderung im Bereich der Bundesautobahn sowie durch die 2. Anbindung von Pelzerhaken ist Verkehr auf den Ostring verlagert worden. Wenn jetzt durch ein Baugebiet am Ostring zusätzlich Verkehr erzeugt wird, müsse über geeignete Lärmschutzmaßnahmen nachgedacht werden. Auch sei eine Verkehrszählung Ende September wenig aussagekräftig.

 

Herr Hinz erwidert, dass die Lärmauswirkungen berechnet werden und nicht gemessen werden dürfen. Nach dem geltenden Regelwerk ist der September eine Normalverkehrszeit und somit durchaus repräsentativ. Die Dauerzählstelle im Bereich der B 501 habe eine Verkehrsbelastung von 8.800-8.900 Fahrzeugen täglich ergeben.

 

Frau Disselhoff erkundigt sich, ob es möglich ist zu verlangen, dass Bewerber für das geplante Wohngebiet ihren 1. Wohnsitz in Neustadt nehmen müssen. Ihrer Meinung nach sollten diejenigen bevorzugt werden, die hier in Neustadt Steuern zahlen und ihren 1. Wohnsitz nehmen.

 

Frau Dr. Batscheider erwidert, dass niemand gezwungen werden könne, einen bestimmten Wohnsitz zu nehmen.

 

Herr Reil möchte wissen, ob der durch das Baugebiet zusätzlich ausgelöste Verkehr von 2.000-3.000 Fahrzeugen täglich bereits in das Lärmgutachten eingerechnet wurde.

 

Diese Frage wird von Herrn Hinz bejaht.

 

Herr Greve schlägt vor, beim Bau der Ver- und Entsorgungsleitungen bereits Leerrohre für das sogenannte „Schnelle Internet“ mit einzubauen.

 

Zusammenfassend stellt Herr Pohl fest, dass die Stadt das Gebiet aufgrund von vorhandenem Bedarf ausgewiesen hat und Anreize für Wohnen und Arbeiten geschaffen werden sollen.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 31. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Abwägungsergebnis geprüft, wie es aus der anliegenden Abwägung hervorgeht.

 

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 31. Änderung des F-Planes.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 31. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0