Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 23.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 07.03. und 16.4.2013  
SI/0711/10  
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
31. Änderung des Flächennutzungsplanes (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0946/13  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0947/13  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

2.              Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

   
    23.05.2013 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, und mit folgenden weiteren Änderungen gebilligt:

              Die Bebauung beiderseits der Planstraße A soll von „zwingend II-geschossig“ auf II-III-geschossig erhöht werden, oberhalb des III. Vollgeschosses sind Geschosse nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn die Dachneigung mindestens 25° beträgt. Die Festsetzung zur Mindestdachneigung (> 25°) soll entfallen. Die Wohnnutzung im Erdgeschoss soll maximal 70 % betragen.

              Die Baugrenzen sollen so verändert werden, dass der in der Sitzung vorgestellte Bebauungsvorschlag der Firma Semmelhaack realisiert werden kann, der Geltungsbereich des B-Planes soll entsprechend angepasst werden.

              Südlich der Planstraße G wird die Geschossigkeit von max. I auf max. II erhöht.

              Die festgesetzte GRZ soll für Terrassen nur ausnahmsweise um 20 % überschritten werden können (Textziffer 2.1 (1)).

              Die Festsetzung zur externen Ausgleichsfläche (Textziffer 8.5) soll entfallen.

              2.              Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 8              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0             

abwesend: 1 (Boy Hoff wegen Befangenheit)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-Plan Nr 83 Bebauungsvorschlag Semmelhaack (1375 KB)      
   
    20.06.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 17 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Antrag von Herrn Greve, SPD-Fraktion (Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne unter 2. letzter Satz)

Beschluss:

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, und mit folgenden weiteren Änderungen gebilligt:

              Die Bebauung beiderseits der Planstraße A soll von „zwingend II-geschossig“ auf II-III-geschossig erhöht werden, oberhalb des III. Vollgeschosses sind Geschosse nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn die Dachneigung mindestens 25° beträgt. Die Festsetzung zur Mindestdachneigung (> 25°) soll entfallen. Die Wohnnutzung im Erdgeschoss soll maximal 70 % betragen.

              Die Baugrenzen sollen so verändert werden, dass der in der Sitzung vorgestellte Bebauungsvorschlag der Firma Semmelhaack realisiert werden kann, der Geltungsbereich des B-Planes soll entsprechend angepasst werden.

              Südlich der Planstraße G wird die Geschossigkeit von max. I auf max. II erhöht.

              Die festgesetzte GRZ soll für Terrassen nur ausnahmsweise um 20 % überschritten werden können (Textziffer 2.1 (1)).

              Die Festsetzung zur externen Ausgleichsfläche (Textziffer 8.5) soll entfallen.

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

4    Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist angenommen.

 

Ö 6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Abwägung und Beschluss über eingeschränkte Beteiligung gem. § 4 Abs. 3 Satz 4 BauGB (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0950/13  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0948/13  
Ö 8  
Planung Wiesenstraße  
VO/0949/13  
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes