Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, und mit folgenden weiteren Änderungen gebilligt:
Die Bebauung beiderseits der Planstraße A soll von „zwingend II-geschossig“ auf II-III-geschossig erhöht werden, oberhalb des III. Vollgeschosses sind Geschosse nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn die Dachneigung mindestens 25° beträgt. Die Festsetzung zur Mindestdachneigung (> 25°) soll entfallen. Die Wohnnutzung im Erdgeschoss soll maximal 70 % betragen.
Die Baugrenzen sollen so verändert werden, dass der in der Sitzung vorgestellte Bebauungsvorschlag der Firma Semmelhaack realisiert werden kann, der Geltungsbereich des B-Planes soll entsprechend angepasst werden.
Südlich der Planstraße G wird die Geschossigkeit von max. I auf max. II erhöht.
Die festgesetzte GRZ soll für Terrassen nur ausnahmsweise um 20 % überschritten werden können (Textziffer 2.1 (1)).
Die Festsetzung zur externen Ausgleichsfläche (Textziffer 8.5) soll entfallen.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.