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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 23.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 07.03. und 16.4.2013  
SI/0711/10  
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
31. Änderung des Flächennutzungsplanes (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0946/13  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 31. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Abwägungsergebnis geprüft, wie es aus der anliegenden Abwägung hervorgeht.

 

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 31. Änderung des F-Planes.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 31. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    23.05.2013 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 31. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Abwägungsergebnis geprüft, wie es aus der anliegenden Abwägung hervorgeht.

 

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 31. Änderung des F-Planes.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 31. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

   
    20.06.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 31. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Abwägungsergebnis geprüft, wie es aus der anliegenden Abwägung hervorgeht.

 

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 31. Änderung des F-Planes.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 31. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

4   Nein-Stimmen

Ö 5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0947/13  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Abwägung und Beschluss über eingeschränkte Beteiligung gem. § 4 Abs. 3 Satz 4 BauGB (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0950/13  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0948/13  
Ö 8  
Planung Wiesenstraße  
VO/0949/13  
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
Ö 11  
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