Beschluss:
Der Arbeitspreis Strom wird zum 01.01.2014 um netto 1,00 Ct/kWh erhöht.
Zum 01.01.2014 ergeben sich bei der Strompreisbildung folgende Änderungen:
Erhöhung EEG – Umlage um netto 0,963 Ct/kWh
Erhöhung der Netzentgelte um netto 0,290 Ct/kWh
Erhöhung KWK Zuschlag um netto 0,052 Ct/kWh
Verringerung Umlage nach §19 StromNEV um netto – 0,142 Ct./kWh
Neu ab 2014: Umlage für abschaltbare Lasten um netto 0,009 Ct/kWh
Verringerung Energiebeschaffungskosten um netto – 0,172 Ct./kWh
Eine solche Anpassung, durch die alleinige Weiterreichung der Erhöhung bzw. Verringerung
o.g. gesetzlicher Umlagen sowie der Veränderung der Energiebeschaffungskosten, um netto
1,00 Ct/kWh macht bei einem Jahresverbrauch von 3500 kWh ( 3 Personenhaushalt ) ca. 42 EURO brutto aus.
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