Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Zum 01.01.2014 ergeben sich bei der Strompreisbildung folgende Änderungen:
Erhöhung EEG – Umlage um netto 0,963 Ct/kWh
Erhöhung der Netzentgelte um netto 0,320 Ct/kWh
KWK Zuschlag (Prognose) um netto 0,227 Ct/kWh
Neu ab 2014: Umlage für abschaltbare Lasten um netto 0,009 Ct/kWh
Eine solche Anpassung, durch die alleinige Weiterreichung der Erhöhung o.g. gesetzlicher Umlagen, um netto 1,52 Ct/kWh macht bei einem Jahresverbrauch von 3500 kWh ( 3 Personenhaushalt ) ca. 63 EURO brutto aus. Der Grundpreis ist seit 2003 unverändert. Eine umfassende Modernisierung des Tarifsystems ist für 2014 vorgesehen.
Gemäß § 5 Abs.2 der Stromgrundversorgung (StromGVV) ist eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung öffentlich bekannt zu geben, brieflich den Kunden mitzuteilen und darf nur zum Monatsbeginn erfolgen.
Die Sonderkundenumlage sowie der KWK-Zuschlag für 2014 sind per 15.10.2013 noch nicht veröffentlicht, daher erfolgt eine finale Ermittlung der Strompreisanpassung per Tischvorlage für den Werkausschuss am 28.10.2013. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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