Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
4.1 Die neue Bäderverordnung tritt am 15.12.2013 in Kraft. Dies bedeutet, dass sonntags lediglich eine Öffnungszeit der Geschäfte von sechs Stunden anstatt acht Stunden möglich sein wird. Außerdem darf die Sonntagsöffnungszeit nur noch in dem Zeitraum vom 17.12. bis 18.01.2013 sowie vom 15.03. – 31.10.2013 erfolgen. Eine Umfrage bei den Neustädter Geschäften hat ergeben, dass überwiegend eine Öffnungszeit von 11 bis 17 Uhr gewünscht wird.
4.2 Im zeiTTor gibt es zurzeit eine Ausstellung der Geschichtswerkstatt „Ehrenmal am Heisterbusch - Stein des Anstoßes?“, die sehr empfehlenswert ist.
4.3 Ab 2014 steht der neue Sitzungssaal aus brandschutzrechtlichen Gründen für Veranstaltungen nicht mehr zur Verfügung. Es fehlt ein zweiter baulicher Rettungsweg.
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