Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1011/13  

 
 
Betreff: Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie - 2. Stufe -
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:2-Ca/Sa
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Muus, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
23.09.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
07.11.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 22

Sachverhalt:

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 22.1.2013 mit dieser Thematik beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf eines Lärmaktionsplanes auszuarbeiten bzw. für diese Aufgabe ein Fachbüro unterstützend heranzuziehen.

Die Sitzungsvorlage vom 10.1.2013 mit den entsprechenden Hintergrundinformationen ist dieser Vorlage nochmals beigefügt.

 

Nachdem im Jahre 2008 im Rahmen der 1. Stufe der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie die von der Bundesautobahn A 1 ausgehende Geräuschentwicklung zu bewerten war (in den bebauten Bereichen der Stadt Neustadt in Holstein keine Überschreitung der relevanten Grenzwerte) sind nunmehr im Zuge der 2. Stufe die Auswirkungen des Verkehrslärms durch die B 501 und die Ortsdurchfahrt der L 309 zu beurteilen. Während die durch den Nordosten des Stadtgebietes verlaufende B 501 aufgrund der Entfernung zu den nächstgelegenen Wohngebieten keine Lärmbelastungen verursacht, ist die „Lärmsituation“ im Zuge der Ortsdurchfahrt der L 309 durchaus problematisch, so dass sich der aufzustellende Lärmaktionsplan im wesentlichen auf die Bewertung dieses Straßenzuges mit einer Darstellung von möglichen Lärmminderungsmaßnahmen bezieht.

 

Das mit der Planung beauftragte Büro „Lärmkontor“ in Hamburg hat inzwischen den Entwurf eines Lärmaktionsplanes erarbeitet, der nunmehr in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 23.9.2013 vorgestellt und erläutert werden soll. Das bereits übersandte Exemplar bitten wir wegen eines Druckfehlers auf den Seiten 10 und 11 gegen das beigefügte Exemplar auszutauschen.

 

Insgesamt sind rd. 980 Personen durch den Umgebungslärm (im wesentlichen im Bereich der L 309) betroffen.

Hohe und sehr hohe Belastungen, die mit einer potenziell gesundheitsgefährdenden Wirkung verbunden sein können, sind

 

 

 

340 (nachts 290) bzw.

150 (nachts 100)

 

Anwohner ausgesetzt.

 

Auf den Seiten 15 bis 17 des Aktionsplanes sind Maßnahmen zur Lärmminderung dargestellt. Die als eine Möglichkeit genannte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit würde nach den Berechnungen des Büros „Lärmkontor“ immerhin zu einer Abnahme der „Belastetenzahlen“ um rd. 150 Personen (= 15 %) führen.

 

Die Frage, inwieweit bzw. in welchem Zeitraum die vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können, kann derzeit vor allem deshalb nicht beantwortet werden, weil sich die Landesstraße 309 in der Straßenbaulast des Landes Schleswig-Holstein befindet und die rechtliche Bindung dieser eher langfristig angelegten Planungsunterlage nicht eindeutig ist.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr sowie der Kreisverkehrsbehörde zur Kenntnisnahme und ggf. Stellungnahme übersandt. Der Landesbetrieb hat eine Stellungnahme angekündigt. Die Kreisverkehrsbehörde hat mitgeteilt, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung im Zuge der Ortsdurchfahrt (30 km/h bzw. 50 km/h) aufgrund der Bedeutung für den überörtlichen Straßenverkehr und der vorhandenen Fahrbahnbreiten derzeit eher unrealistisch erscheint. Auch die Anordnung eines nächtlichen Lkw-Fahrverbotes müsste zunächst dahingehend überprüft werden, inwieweit die Belieferung örtlicher Betriebe betroffen ist.

 

Unabhängig von dieser ersten Stellungnahme wird der Lärmaktionsplan dennoch eine auf EU- und Bundesrecht basierende Grundlage bilden, die durchaus geeignet ist, entsprechende Forderungen gegenüber den zuständigen Behörden mit Nachdruck zu vertreten. Zum anderen ist der Lärmaktionsplan auch eine Grundlage für die städtische Bauleitplanung sowie die künftige Verkehrs- und Straßenplanung der Stadt.

 

Die Öffentlichkeit ist über die Aufstellung der Lärmaktionsplanung ausreichend zu informieren und zu beteiligen (ein bestimmtes Verfahren ist nicht vorgeschrieben). Auf die Beratung dieses Themas in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 23.9.2013 und die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Stellungnahmen abzugeben, wurde durch amtliche Bekanntmachung hingewiesen. Weiterhin ist eine 4-wöchige Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes nach der Ausschussberatung vorgesehen.

Der Lärmaktionsplan ist abschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt

Beschlussvorschlag:

Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: x

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1011 (284 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lärm (1728 KB)