Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt
Beschlussvorschlag:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt.
23.09.2013 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 8Ablehnung:0Enthaltung:0
07.11.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 15 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan in der vorliegenden Fassung aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Bei der Abstimmung war Herr Brodowski nicht anwesend.