Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die nach Abstimmung mit den Fraktionen, seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Personen in die offizielle Schöffenvorschlagsliste aufzunehmen und dem Amtsgericht Oldenburg nach Beendigung der gesetzlichen Ausle
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die nach Abstimmung mit den Fraktionen, seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Personen in die offizielle Schöffenvorschlagsliste aufzunehmen und dem Amtsgericht Oldenburg nach Beendigung der gesetzlichen Auslegungsfrist zu übersenden.
25.04.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die nach Abstimmung mit den Fraktionen, seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Personen in die offizielle Schöffenvorschlagsliste aufzunehmen und dem Amtsgericht Oldenburg nach Beendigung der gesetzlichen Auslegungsfrist zu übersenden.