Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0924/13  

 
 
Betreff: 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Frank´sche Tannen",
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
16.04.2013 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.04.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein an Verwaltung zurück verwiesen   

Die Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Grundstückes sind bereits vor längerer Zeit mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, das Grundstück als Bauland auszuweisen

Sachverhalt:

Die Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Grundstückes sind bereits vor längerer Zeit mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, das Grundstück als Bauland auszuweisen. Das Bauamt hat bisher auf die ungelöste Hochwasserproblematik (mögliche Errichtung einer Hochwasserschutzanlage) hingewiesen, die zunächst geklärt werden müsse. Da nun entschieden wurde, dass die Hochwasserschutzanlage nicht realisiert werden soll, kann die Bauleitplanung eingeleitet werden. Da das Grundstück seit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Wald“ dargestellt ist, muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden, damit der Bebauungsplan daraus entwickelt werden kann. Die erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung und der dafür zu erbringende Ausgleich wurden bereits seitens der Eigentümer mit der unteren Forstbehörde abgestimmt.

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Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Sondergebiet für die Errichtung von Ferienhäusern dargestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:  X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Das Honorar für die Änderung des F-Planes wird vom   Begünstigten erstattet.

 

Geltungsbereich

Anlage/n:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F_34_Gelt_Ber (463 KB)