Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Grundstückes sind bereits vor längerer Zeit mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, das Grundstück als Bauland auszuweisen. Das Bauamt hat bisher auf die ungelöste Hochwasserproblematik (mögliche Errichtung einer Hochwasserschutzanlage) hingewiesen, die zunächst geklärt werden müsse. Da nun entschieden wurde, dass die Hochwasserschutzanlage nicht realisiert werden soll, kann die Bauleitplanung eingeleitet werden. Da das Grundstück seit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Wald“ dargestellt ist, muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden, damit der Bebauungsplan daraus entwickelt werden kann. Die erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung und der dafür zu erbringende Ausgleich wurden bereits seitens der Eigentümer mit der unteren Forstbehörde abgestimmt. Beschlussvorschlag:1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Es soll ein Sondergebiet für die Errichtung von Ferienhäusern dargestellt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich
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