Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 wurde am 21.06.2012 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Da es sich um einen Plan der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen des § 13 a BauGB gegeben sind, kann der Plan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, auf die frühzeitige TöB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, auf die Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und auf den Umweltbericht gem. § 2a BauGB verzichtet werden kann.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB kann gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der TöB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Im B-Plan Nr. 55 (Ursprungsplan) sind – abgesehen von Stellplätzen bzw. Parkdeck für das Klinikum – auch ein Allgemeines Wohngebiet, ein öffentlicher Parkplatz und Stellplätze bzw. Parkdeck für das DANA Seniorenzentrum festgesetzt (s. Anlage). Inzwischen hat das Klinikum alle Flächen erworben und möchte sich durch die Änderung des B-Planes Entwicklungsmöglichkeiten für die Schön-Klinik schaffen, u.a. soll eine Kindertagesstätte entstehen.
Gegenüber dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 55 bleiben bei der Änderung die zulässige Grundfläche ( 6.305 m²) und die mögliche Geschossfläche (18.915 m²) und die max. zul. Anzahl der Vollgeschosse (III) gleich, die zulässigen Firsthöhen sollen jedoch angehoben werden, da die Klinikgebäude größere Geschosshöhen erfordern als „normale“ Gebäude. Um die Einbindung in die Landschaft, insbesondere beim Blick aus Richtung Pelzerhaken, zu gewährleisten, sollen die Vollgeschosse und die Firsthöhen zur Saalbeek hin niedriger festgesetzt werden, so dass vom Ortsrand her eine Höhenstaffelung erreicht wird.
Die Eigentümer werden in der Bauausschusssitzung ein Modell präsentieren, welches vom Entwurf der Verwaltung hinsichtlich der Höhenstaffelung zu Saalbeek hin abweicht. Der Bau- und Planungsausschuss wird gebeten, Vor- und Nachteile zu diskutieren und zu entscheiden, ob die Gebäude zur Saalbeek – also zur Landschaft hin – niedriger werden sollen oder den Vorstellungen der Eigentümer gefolgt werden soll.
Beschlussvorschlag:1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Planzeichnung des B-Planes Nr. 55 (Ursprungsplan) Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 (Planzeichnung) Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 (textliche Festsetzungen) Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 (Begründung)
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