Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0929/13  

 
 
Betreff: Feuerwehrbedarfsplan Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelAktenzeichen:231-710-00-Ca/Sa
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Muus, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
10.04.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.04.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Nach den Vorschriften des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) haben die Gemeinden in Schleswig-Holstein zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhält

Sachverhalt:

Nach den Vorschriften des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) haben die Gemeinden in Schleswig-Holstein zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

 

Um diese Aufgabe (kommunale Selbstverwaltungsaufgabe) konkretisieren zu können, haben einige Bundesländer bereits rechtliche Grundlagen geschaffen, die die Kommunen verpflichten, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung (Feuerwehrbedarfsplan) für den Bereich des örtlichen Brandschutzes auszuarbeiten. In Schleswig-Holstein besteht eine derartige Rechtsgrundlage zwar noch nicht. Dennoch wird den Kommunen sehr nahegelegt, Feuerwehrbedarfspläne zu erstellen, zumal diese bereits jetzt ein Entscheidungskriterium bei der Bewilligung von Fördermitteln für Fahrzeugbeschaffungen sind.

 

Unter einem Feuerwehrbedarfsplan ist eine umfassende Darstellung sowie vorausschauende Festlegung des für die Sicherstellung von Brandschutz und Hilfeleistung erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Bedarfs einer Gemeinde zu verstehen.

Der Feuerwehrbedarfsplan ist also ein Planungsinstrument der Gemeinde als Träger des Feuerwehrwesens.

 

Kern des Feuerwehrbedarfsplanes ist folgendes:

 

Über die Anzahl der Einwohner/innen und die Infrastruktur einer Gemeinde ergibt sich ein „Risiko“, das mit Risikopunkten numerisch bewertet wird. Die vorhandenen Löschfahrzeuge werden mit so genannten Fahrzeugpunkten bewertet. Aus der Gegenüberstellung der Risikopunkte mit den Fahrzeugpunkten ergibt sich die Sicherheitsbilanz.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird ein kritischer Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zutrifft. Auf der Grundlage der Risikobeschreibung einer Gemeinde lassen sich aus dem Feuerwehrbedarfsplan die folgenden Bemessungswerte ermitteln:

 

-          die Einsatzmittel mit den erforderlichen Löschfahrzeugen,

-          die Einsatzkräfte,

-          die zeitliche und räumliche Erreichbarkeit im Ausrückebereich (Einhalten von Hilfsfristen).

 

Auf der Grundlage eines von der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein entwickelten Modells für einen Feuerwehrbedarfsplan hat der Vorstand der Freiw. Feuerwehr Neustadt in Holstein nunmehr einen Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Neustadt in Holstein erarbeitet, der zwischenzeitlich auch mit der Verwaltung abgestimmt worden ist.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan kommt im Ergebnis zu einer defizitären Sicherheitsbilanz, die jedoch mittelfristig im wesentlichen durch folgende Maßnahmen ausgeglichen werden kann:

 

-          Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen

 

              2014              Einsatzleitwagen ELW 1  120.000 €

              2015/16               Gerätewagen-Logistik mit Ladebordwand, 7,5 to (als Ersatz für den                                                 vorhandenen GW-N) ca. 140.000 €

2016              Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 (als Ersatz für das vorhandene LF 8/6)

              ca. 380.000 €

 

-          Ausbau der Personalstärke u.a. mit Hilfe eines „Attraktivitätsprogramms“.

 

-          Aufwertung der Planstelle des hauptamtlichen Feuerwehrgerätewartes von einer derzeitigen Halbtagsstelle auf eine Vollzeitstelle.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist entsprechend der künftigen Entwicklung der Stadt Neustadt in Holstein in etwa alle 2 Jahre fortzuschreiben.

 

Der als Anlage beigefügte Feuerwehrbedarfsplan wird in der Sitzung des Ausschusses am 10.4.2013 eingehend erläutert.

 

Dem Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Neustadt in Holstein wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt

Beschlussvorschlag:

Dem Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Neustadt in Holstein wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x (mittelfristig)

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

- 1 - in drei Teilen

Anlage/n:

- 1 - in drei Teilen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Teil1_ (1269 KB)      
Anlage 5 2 öffentlich Teil2_ (1066 KB)      
Anlage 6 3 öffentlich Teil3_ (1024 KB)