Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0922/13  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 86 "Frank´sche Tannen"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr BrodowskiAktenzeichen:3-610-15/89
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
16.04.2013 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.04.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein an Verwaltung zurück verwiesen   

Die Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Grundstückes sind bereits vor längerer Zeit mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, das Grundstück als Bauland auszuweisen

Sachverhalt:

Die Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Grundstückes sind bereits vor längerer Zeit mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, das Grundstück als Bauland auszuweisen. Das Bauamt hat bisher auf die ungelöste Hochwasserproblematik (mögliche Errichtung einer Hochwasserschutzanlage) hingewiesen, die zunächst geklärt werden müsse. Da nun entschieden wurde, dass die Hochwasserschutzanlage nicht realisiert werden soll, kann der Bebauungsplan mit dieser Vorgabe aufgestellt werden, d.h. der Hochwasserschutz muss innerhalb des Plangebietes sichergestellt werden, z.B. durch Mindest-Höhenfestsetzungen. 

1

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Errichtung eines Ferienhausgebietes.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch geführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Planungskosten sollen vom Eigentümer übernommen werden.

 

Geltungsbereich

Anlage/n:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B_86_Gelt_Ber (456 KB)