Beschluss:
a) Die Vorlage wird in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zur weiteren Beratung zurückverwiesen.
b)
1. Für das Gebiet „östlich der Werftstraße und westlich des Hafens, südlich der Straße Am Hafen“ (siehe Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 95 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden; Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
» Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudes mit gemischter Nutzung geschaffen werden. «
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.
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