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Auszug - 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Fortsetzung des Verfahrens  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:16 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2716/21 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Fortsetzung des Verfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Herr Heckel erinnert daran, dass das Thema bereits am 28.10.21 auf der Tagesordnung stand, seinerzeit aber vertagt wurde. Er verweist auf die Ausarbeitung von Herrn Raloff zum Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum.

 

Herr Raloff erläutert seine Ausarbeitung zum Thema „Wie viel sozial geförderten Wohnraum braucht Neustadt in Holstein?“, die zusammen mit der Einladung versandt wurde. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass den 836 Bedarfsgemeinschaften nur 282 geförderte Wohneinheiten gegenüberstehen und weitere 112 WE erforderlich wären, um den Bestand zu sichern.

 

Diskussion:

Die Ausarbeitung von Herr Raloff wird fraktionsübergreifend sehr gelobt.

 

Herr Schmidt spricht sich für den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag zur 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 aus, da hiermit Wohnraum geschaffen werde und auch ein Anteil kostengünstiger Mietwohnungen in einer guten Durchmischung festgeschrieben werde.

 

Herr Dr. Böckenhauer weist darauf hin, dass auch bei den Baugebieten südlicher und nördlicher Lüb´scher Mühlenberg und Ziegelhof ein bestimmter Anteil an sozial gefördertem Wohnraum festgesetzt ist. Entsprechend solle auch bei diesem Baugebiet verfahren werden. Er spricht sich gegen weitere Ferienwohnungen aus, da ein echter Bedarf nur an normalen und sozial geförderten Wohnungen bestehe.

 

Herr Rukat weist darauf hin, dass die Berechtigung an einer sozial geförderten Wohnung nur bei der Vergabe einmalig geprüft werde und dass bei späteren Erhöhungen des Einkommens keine Fehlbelegungsabgabe eingefordert werde. Er spricht sich für die Auszahlung von Wohngeld (als Alternative zu sozial gefördertem Wohnraum) aus, da der Anspruch hierauf jährlich geprüft werde. Außerdem regele sich die Höhe der Mieten über Angebot und Nachfrage; die Schaffung von weiteren Wohnungen werde zu einer Reduzierung der Mieten führen.

 

Herr Weber dankt Herrn Raloff für seine Ausführungen und ergänzt, dass es für die 30 Sozialwohnungen in der Oldenburger Straße 270 Anmeldungen gegeben habe. Ein Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum sei eindeutig gegeben. Er empfiehlt eine Aktualisierung des im Jahr 2014 von der Fa. GEWOS erstellten Wohnungsmarktkonzeptes.

 

Frau Weise erklärt, dass ein gewisser Anteil an Ferienwohnungen (oder ein größerer Gewerbeanteil) in diesem Baugebiet erforderlich sei, um eine Festsetzung als „Urbanes Gebiet“ (MU) zu rechtfertigen. Der Bedarf an „normalen“ Wohnungen werde durch den Bau von ca. 1.400 WE, die z.Zt. bzw. in näherer Zukunft in unserem Stadtgebiet gebaut werden, mehr als gedeckt. Um den Bestand an Sozialwohnungen zu sichern, sei nicht unbedingt deren Neubau erforderlich, sondern es sei auch möglich, auslaufende Sozialbindungen zu verlängern. Wenn jedoch neue Wohnungen gebaut werden sollen, dann sei ein Anteil an Sozialwohnungen erforderlich.

 

Herr Greve bestätigt den Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum. In den letzten Jahren seien die Mieten – trotz erheblicher Neubau-Aktivität – dramatisch gestiegen. Dies belege, dass der Bau von Wohnungen allein nicht zu einer Reduzierung der Mieten führe. Die Stadt Norderstedt fordere bei Neubaugebieten einen Anteil von 50 % sozial geförderter Wohnungen. In Neustadt seien 40 % angemessen.

 

Herr Dr. Böckenhauer stellt den Antrag, in Satz 2 der Beschlussvorlage a) 48 WE für geförderten Wohnungsbau zu fordern und b) die Ferienwohnungen zu streichen.

 

Frau Weise zeigt anhand des Lageplanes, dass lediglich das „Baufeld III“ für sozialen Wohnungsbau in Frage komme. Sie empfiehlt – wie bei den bisherigen Baugebieten – einen Anteil von 30 %. Die Festsetzung eines „Reinen Wohngebietes“ (WR) sei aus Schallschutzgründen nicht möglich. Die z.Zt. gültige 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 sehe nur Beherbergungsbetriebe vor.

 

Herr Spieckermann ergänzt, dass nach der rechtskräftigen 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 ca. 200 Ferienwohnungen möglich seien. Diese Zahl werde nun auf 39 Ferienwohnungen begrenzt. Um den Bedarf an kostengünstigem Wohnraum für die Beschäftigten befriedigen zu können, seien 49 bezahlbare Wohnungen vorgesehen.

 

Herr Heckel unterbricht die Sitzung um 20.40 Uhr für die Dauer von 10 Minuten, u.a. auch für eine Lüftungspause.

 

Herr Reichert fordert im Hinblick auf die Nachfrage und den Tourismus-Standort Neustadt in Holstein einen Anteil Ferienwohnungen.

 

Herr Heckel lässt über den Buchstaben a) des von Dr. Böckenhauer formulierten Antrages abstimmen (48 WE für sozial geförderten Wohnungsbau).

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

 

Herr Heckel lässt über den Buchstaben b) des von Dr. Böckenhauer formulierten Antrages abstimmen (39 FeWo streichen).

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

 

Herr Heckel verliest die in der Sitzungsvorlage enthaltene Beschlussempfehlung und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 soll mit dem vorgestellten Konzeptentwurf „Wohnen am Yachthafen“ fortgesetzt werden. Darin sind insgesamt 162 WE geplant, davon 39 WE für Ferienwohnungen und 49 WE für kostengünstige Mietwohnungen. Außerdem sind 10 Gewerbeeinheiten vorgesehen. In einem Teilbereich sollen die Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden. Um die im Konzept vorgesehene städtebauliche Dichte zu erreichen und eine Dominanz der Wohnnutzung zu ermöglichen, soll ein „Urbanes Gebiet“ (MU) festgesetzt werden. Zur Sicherung der kostengünstigen Mietwohnungen und der Gewerbenutzung soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1

 

 

 

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