Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Weise teilt mit, dass mit dem Erwerber der Flächen in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wurde, dass vor der Erstellung des B-Planes ein architektonischer Wettbewerb durchzuführen ist, aus dem die Inhalte für die Festsetzungen des B-Planes abgeleitet werden.
Da zu diesem TOP keine Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Heckel die in der Sitzungsvorlage enthaltene Beschlussempfehlung und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Für das Gebiet „östlich der Werftstraße und westlich des Hafens, südlich der Straße Am Hafen“ (siehe Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 95 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden; Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: » Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudes mit gemischter Nutzung geschaffen werden. « 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
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