Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Langmaack (bcsg, Lübeck) berichtet, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der TöB (§ 4(1) BauGB) bis zum 08.11.21 befristet war. Am 09.11.21 wurde der Abwägungsvorschlag erarbeitet. Sie erläutert die Festsetzungen des B-Planes und die Inhalte des Vorhabenplanes. Anschließend geht sie auf die einzelnen Stellungnahmen der TöB ein und erläutert den jeweiligen Abwägungsvorschlag (s. Anlage zur Sitzungsvorlage). Dabei wird deutlich, dass noch nicht alle Fragen geklärt sind, sondern dass noch einige Gutachten erstellt werden müssen und Abstimmungen mit Fachbehörden erforderlich sind.
Frau Weise ergänzt, dass die heutige Beschlussempfehlung (sofern diese gefasst wird) noch nicht in die nächste Stadtverordnetenversammlung (am 09.12.2021) gegeben werden kann, da die erforderlichen Gutachten und sonstigen Unterlagen beim Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorliegen müssen.
Diskussion: Die vom BUND geplante Erweiterung des Umwelthauses findet die fraktionsübergreifende Zustimmung des Ausschusses.
Herr Eggers (BUND) dankt der Stadt für ihr Engagement. Mit der Forstbehörde werde ein Einvernehmen über die aufgrund der sog. „Waldumwandlung“ erforderliche Ersatzaufforstung und den Waldabstand angestrebt, der Ausgleich solle möglichst ortsnah erfolgen. Ein stärkeres Engagement des Landes wäre wünschenswert.
Herr Heckel verliest die in der Sitzungsvorlage enthaltene Beschlussempfehlung und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 für die Erweiterung des Umwelthauses im Kaisergehölz und die Begründung werden in den Fassungen, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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