Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 21.03.2019  
SI/1548/19  
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 21.03.2019  
SI/1548/19  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 5.1  
Bericht über laufende und anstehende Baumaßnahmen      
Ö 5.2  
Bericht über den Umweltbereich      
Ö 5.3  
Planfeststellungsbeschluss      
Ö 5.4  
Kleinräumige Bevölkerungsprognose      
Ö 6  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2199/19  
Ö 7  
Nachverdichtung "Teufelsberg" hier: Ergebnis der Anwohnerbefragung  
Enthält Anlagen
VO/2193/19  
Ö 8  
B-Plan 90 ( nördlicher Lübscher Mühlenberg) hier: Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit städtebaulichen Regelungen  
Enthält Anlagen
VO/2197/19  
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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen.  

   
    25.04.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit folgenden Änderungen mit dem Erschließungsträger abzuschließen:

In § 3 Abs. 3 ist vor dem Wort „erfolgen“ das Wort „zu“ einzufügen. In § 11 Abs. 2 sind die Worte „bis zu einem Jahr“ durch die Worte „mindestens für die Dauer eines Jahres“ zu ersetzen. In der Anlage 8 (Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB) sind die Nummern der Paragraphen 8 bis 10 durch die Nummern 7 bis 9 zu ersetzen. In § 3 Abs. 3 dieses Vertrages sind die Worte „eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens“ durch die Worte „verwaltungsgerichtlicher Verfahren“ zu ersetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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    29.04.2019 - Stadtwerkeausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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    08.05.2019 - Hauptausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit folgenden Änderungen mit dem Erschließungsträger abzuschließen:

In § 2 Abs. 3 ist lit. e) zu streichen.

In § 3 Abs. 3 ist vor dem Wort „erfolgen“ das Wort „zu“ einzufügen. In § 11 Abs. 2 sind die Worte „bis zu einem Jahr“ durch die Worte „mindestens für die Dauer eines Jahres“ zu ersetzen. In der Anlage 8 (Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB) sind die Nummern der Paragraphen 8 bis 10 durch die Nummern 7 bis 9 zu ersetzen. In § 3 Abs. 3 dieses Vertrages sind die Worte „eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens“ durch die Worte „verwaltungsgerichtlicher Verfahren“ zu ersetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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    16.05.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 16 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit folgenden Änderungen mit dem Erschließungsträger abzuschließen:

In § 2 Abs. 3 ist lit. e) zu streichen.

In § 3 Abs. 3 ist vor dem Wort „erfolgen“ das Wort „zu“ einzufügen. In § 11 Abs. 2 sind die Worte „bis zu einem Jahr“ durch die Worte „mindestens für die Dauer eines Jahres“ zu ersetzen. In der Anlage 8 (Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB) sind die Nummern der Paragraphen 8 bis 10 durch die Nummern 7 bis 9 zu ersetzen. In § 3 Abs. 3 dieses Vertrages sind die Worte „eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens“ durch die Worte „verwaltungsgerichtlicher Verfahren“ zu ersetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 9  
Widmung von Parkplätzen (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2195/19  
Ö 10  
Landesentwicklungsplan 2010, Entwurf der Fortschreibung 2018, hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2185/19-1  
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 13.1     (nichtöffentlich)      
N 13.2     (nichtöffentlich)      
N 13.3     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2019.04 _Umsetzung von Beschlüssen (388 KB)