Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010 wird z.Zt. von der Landesplanungsbehörde fortgeschrieben. Das öffentliche Beteiligungsverfahren hat am 18.12.2018 begonnen und dauert bis zum 31.05.2019. Bis zu diesem Datum können die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger), die Gemeinden und die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Dies soll möglichst über die online-Plattform BOB-SH erfolgen.
Im Stadtgebiet von Neustadt in Holstein sind im Kartenteil (dieser wurde in der PUBA-Sitzung am 21.03.2019 erläutert) keine Änderungen gegenüber dem LEP von 2010 enthalten.
Hinsichtlich des Textteils hat die Verwaltung festgestellt, dass insbesondere folgende Inhalte die Stadt Neustadt in Holstein betreffen:
In der PUBA-Sitzung werden diese Inhalte und die rechtlichen Auswirkungen von der Verwaltung erläutert. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung bittet die Verwaltung, die in der Anlage enthaltene Stellungnahme an die Landesplanungsbehörde zu geben. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein
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