Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Auf Nachfrage durch die Finanzabteilung wegen einer eventuellen zukünftigen Umsatzsteuerpflicht für die Gebühreneinnahmen, wurden die in der Parkgebührenverordnung enthaltenen Parkplätze auf ihre Widmung überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Parkplätze „Auf der Pelzerwiese“, „Kremper Tor“ und „Pagodenspeicher“ ebenso wie die Parkplätze „Binnenwasser“ und „Strandweg“ nicht gewidmet sind. Auswirkungen auf die Gebührenerhebung ergeben sich aus diesem Umstand nicht.
Der Parkplatz „Binnenwasser“ liegt auf dem alten Stadtwerke-Gelände. Hier sollte die Klärung der Zukunft des Geländes abgewartet werden.
Die Fläche des Parkplatzes „Strandweg“ befindet sich nicht in städtischem Eigentum. Daher sollte auf eine Widmung verzichtet werden.
Die Parkplätze „Auf der Pelzerwiese“, „Kremper Tor“ und „Pagodenspeicher“ werden bereits seit langer Zeit tatsächlich öffentlich genutzt. Zur Rechtsklarheit sollte die Widmung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4c Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein als sonstige öffentliche Straßen nachgeholt werden.
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkplätze „Auf der Pelzerwiese“, „Kremper Tor“ und „Pagodenspeicher“ entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Widmungsverfügung 3 Lagepläne
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