Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Weise begrüßt zu diesem TOP Herrn Volker Schmidt (Fa. Gollan). Der Vertrag muss vor dem Satzungsbeschluss vor einem Notar unterschrieben werden, daher ist folgende Terminplanung vorgesehen:
Es haben bereits viele Abstimmungsgespräche mit dem Erschließungsträger und den beiderseitigen Anwälten stattgefunden. Dennoch ist es möglich, auch jetzt noch kleine Änderungen vorzunehmen. Der Vertrag basiert auf dem Grundstücksüberlassungs- und Erschließungsvertrag, der zum B-Plan Nr. 83 (Südlicher Lüb´scher Mühlenberg) geschlossen wurde; zusätzlich sind nun aber städtebauliche Regelungen in den Vertrag aufgenommen worden, in denen sich der Erschließungsträger verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Wohnungen im sozial geförderten Wohnungsbau zu errichten. Dieser Teil des Vertrages orientiert sich stark am Städtebaulichen Vertrag zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 83.
Frau Weise erläutert ausführlich die wesentlichen Punkte des Vertragsentwurfs, die auch per Beamer präsentiert werden (in einer tlw. geschwärzten Fassung, da im öffentlichen Teil der Sitzung; ungeschwärzte Fassung liegt den PUBA-Mitgliedern vor). Einzelne Nachfragen werden von Fr. Weise beantwortet.
Frau Weise erläutert die am Ende des Vertragsentwurfs aufgeführten Anlagen und den Entwurf des Vertrags über die städtebaulichen Regelungen.
Diskussion: Herr Heuvels merkt an, dass es in § 3 Abs. 3 „zu erfolgen“ heißen muss.
Auf Vorschlag von Herrn Greve stellt Herr Weber den Antrag, in § 11 Abs. 2 die Worte „bis zu einem Jahr“ durch die Worte „mindestens für die Dauer eines Jahres“ zu ersetzen. Dies findet die allgemeine Zustimmung des Ausschusses.
Herr Pasenau weist darauf hin, dass in dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags der § 7 fehlt und dass die Paragraphen daher neu nummeriert werden müssen.
Auf Vorschlag von Herrn Greve werden in § 3 Abs. 3 die Worte „eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens“ durch die Worte „verwaltungsgerichtlicher Verfahren“ ersetzt.
Herr Albers fragt, ob im B-Plan 90 Ausgleichsmaßnahmen auf privaten Grundstücken festgesetzt seien, was im Bereich des B-Planes Nr. 83 zu Problemen geführt habe. Frau Weise antwortet, dass man aufgrund der im B-Plan Nr. 83 gemachten Erfahrungen beim B-Plan Nr. 90 darauf verzichtet habe.
Herr Neubauer fragt, ob – z.B. aus Klimaschutzgründen – für die Geschosswohnungsbauten ein Blockheizkraftwerk geplant und vertraglich gesichert sei. Frau Weise antwortet, dass dies nicht im Vertrag geregelt sei, dass dies aber Gegenstand mehrerer Besprechungen gewesen sei. Herr Holtfester empfiehlt, zu diesem Thema den Stadtwerkeausschuss abzuwarten.
Herr Greve fragt im Hinblick darauf, dass es sich beim Ostring um eine Landesstraße handelt, ob die Stadt hier Vereinbarungen zu Lichtsignalanlagen und Abbiegespuren treffen könne. Frau Weise antwortet, dass der LBV als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt worden sei.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Albers den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag, weist auf die protokollierten Änderungen hin und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit folgenden Änderungen mit dem Erschließungsträger abzuschließen: In § 3 Abs. 3 ist vor dem Wort „erfolgen“ das Wort „zu“ einzufügen. In § 11 Abs. 2 sind die Worte „bis zu einem Jahr“ durch die Worte „mindestens für die Dauer eines Jahres“ zu ersetzen. In der Anlage 8 (Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB) sind die Nummern der Paragraphen 8 bis 10 durch die Nummern 7 bis 9 zu ersetzen. In § 3 Abs. 3 dieses Vertrages sind die Worte „eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens“ durch die Worte „verwaltungsgerichtlicher Verfahren“ zu ersetzen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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