Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2199/19  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
25.04.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
16.05.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 85 wurde aufgestellt, um an dem Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg (famila, Aldi) Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Der Plan wurde am 21.07.2017 rechtskräftig, die Erweiterungsabsichten wurden aber bisher nicht realisiert, da (s. anliegenden Antrag) 1. kein Einzelhandelsbetrieb für den Verkauf der zulässigen Sortimente gefunden werden konnte und 2. die Lage der überbaubaren Grundstücksfläche „B“ ungünstig ist.

 

Seitens der Verwaltung werden die geplanten Änderungen (diese werden in der PUBA-Sitzung erläutert) als städtebauliche Verbesserung angesehen. Da durch die Änderung des B-Planes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die weiteren Voraussetzungen gem. § 13 Abs. 1 BauGB vorliegen, kann das vereinfachte Verfahren angewandt werden.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. 85 für das Gebiet „Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg“ soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wie folgt geändert werden:

Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen geändert werden. An der zulässigen Sortimenten und Verkaufsflächengrößen sollen geringfügige Änderungen vorgenommen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Sämtliche Planungskosten werden vom Investor übernommen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Antrag vom 13.03.2019

Anlage zu Antrag mit Eintragung der gewünschten Änderungen 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2019_03_13_Antrag_famila (84 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich B_85_1_Anlage_zu_Antrag (1069 KB)