Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 85 wurde aufgestellt, um an dem Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg (famila, Aldi) Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Der Plan wurde am 21.07.2017 rechtskräftig, die Erweiterungsabsichten wurden aber bisher nicht realisiert, da (s. anliegenden Antrag) 1. kein Einzelhandelsbetrieb für den Verkauf der zulässigen Sortimente gefunden werden konnte und 2. die Lage der überbaubaren Grundstücksfläche „B“ ungünstig ist.
Seitens der Verwaltung werden die geplanten Änderungen (diese werden in der PUBA-Sitzung erläutert) als städtebauliche Verbesserung angesehen. Da durch die Änderung des B-Planes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die weiteren Voraussetzungen gem. § 13 Abs. 1 BauGB vorliegen, kann das vereinfachte Verfahren angewandt werden. Beschlussvorschlag:1. Der Bebauungsplan Nr. 85 für das Gebiet „Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg“ soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wie folgt geändert werden: Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen geändert werden. An der zulässigen Sortimenten und Verkaufsflächengrößen sollen geringfügige Änderungen vorgenommen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
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