Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 07.11.2018  
SI/1481/18  
Ö 4  
Niederschrift der Sitzung vom 21.11.2018  
SI/1485/18  
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 6  
Haushaltsberatung 2019      
Ö 7  
Sitzungs- und Veranstaltungskalender vom 01.01.2019 bis 30.06.2020  
Enthält Anlagen
VO/2113/18  
Ö 8  
Entsendung in die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein  
Enthält Anlagen
VO/2108/18  
Ö 9  
Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2013 - 2017 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2112/18  
Ö 10  
Grundsatzbeschluss zur Umstellung des Rechnungswesens von kameraler Haushaltsführung auf doppelte Buchführung (Doppik) (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2085/18  
Ö 11  
Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen  
VO/2119/18  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Abweichend von der Hauptsatzung wird der Bürgermeister aus Dringlichkeitsgründen von der Stadtverordnetenversammlung ermächtigt, unter Einhaltung der Vergabevorschriften die für den Förderantrag erforderlichen Planungsleistungen für das Gesamtgebäude sowie die Planungs- und Bauleistungen für den geförderten 1. Bauabschnitt des Küstengymnasiums nach Planungs- und Baufortschritt ohne vorherige Beteiligung des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung zu beauftragen, sofern diese sich im Rahmen der bisherigen Kostenschätzungen bewegen.

Der Bürgermeister wird verpflichtet, im Hauptausschuss regelmäßig über den Planungs- und Baufortschritt zu berichten.

Wichtige planerische Entscheidungen sind dem Planungs- Bau- und Umweltausschuss, Fragen des Raumprogrammes dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten unter Einbeziehung der Vertreter der Schule zur Entscheidung vorzulegen.

   
    05.12.2018 - Hauptausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

Abweichend von der Hauptsatzung wird der Bürgermeister aus Dringlichkeitsgründen von der Stadtverordnetenversammlung ermächtigt, unter Einhaltung der Vergabevorschriften die für den Förderantrag erforderlichen Planungsleistungen für das Gesamtgebäude sowie die Planungs- und Bauleistungen für den geförderten 1. Bauabschnitt des Küstengymnasiums nach Planungs- und Baufortschritt ohne vorherige Beteiligung des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung zu beauftragen, sofern diese sich im Rahmen der bisherigen Kostenschätzungen bewegen.

Der Bürgermeister wird verpflichtet, im Hauptausschuss regelmäßig über den Planungs- und Baufortschritt zu berichten.

Wichtige planerische Entscheidungen sind dem Planungs- Bau- und Umweltausschuss, Fragen des Raumprogrammes dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten unter Einbeziehung der Vertreter der Schule zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

   
    13.12.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 18 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Abweichend von der Hauptsatzung wird der Bürgermeister aus Dringlichkeitsgründen von der Stadtverordnetenversammlung ermächtigt, unter Einhaltung der Vergabevorschriften die für den Förderantrag erforderlichen Planungsleistungen für das Gesamtgebäude sowie die Planungs- und Bauleistungen für den geförderten 1. Bauabschnitt des Küstengymnasiums nach Planungs- und Baufortschritt ohne vorherige Beteiligung des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung zu beauftragen, sofern diese sich im Rahmen der bisherigen Kostenschätzungen bewegen.

Der Bürgermeister wird verpflichtet, im Hauptausschuss regelmäßig über den Planungs- und Baufortschritt zu berichten.

Wichtige planerische Entscheidungen sind dem Planungs- Bau- und Umweltausschuss, Fragen des Raumprogrammes dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten unter Einbeziehung der Vertreter der Schule zur Entscheidung vorzulegen.

 

2.Vor der Vergabe der ersten Planungsleistung an den Architekten ist eine Entscheidung durch den Hauptausschuss herbeizuführen.

 

3.Vor dem Vergabeverfahren (umgehend) ist ein neutraler Gutachter wegen Asbestuntersuchungen zu beauftragen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

zu 1: Ja-Stimmen: 30Nein-Stimmen: 2Enthaltungen: 1

zu 2: Ja-Stimmen: 27Nein-Stimmen: 4Enthaltungen: 2

zu 3: Ja-Stimmen: 10Nein-Stimmen: 18Enthaltungen: 5

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Ö 12  
Live Stream Übertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung - Prüfauftrag an die Verwaltung hier: Fraktionsantrag der CDU vom 12.11.2018 (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Herr Schmidt)  
Enthält Anlagen
VO/2109/18  
Ö 13     Bericht des Bürgermeisters      
Ö 13.1  
Besuch einer Abordnung aus Sewerodwinsk/Russland beim DKSB      
Ö 13.2  
Resolution zur Neuordnung der KiTa-Gesetzgebung      
Ö 14     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 14.1  
Verfahren/Beteiligung Seniorenbeiratswahl      
Ö 14.2  
Neuer Mitarbeiter in der Abteilung Tiefbau/Bauhof      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 20.1     (nichtöffentlich)      
N 20.2     (nichtöffentlich)      
N 20.3     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 5: Tabelle zum Berichtswesen (27 KB)