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Auszug - Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2013 - 2017  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2112/18 Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2013 - 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-010-05
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Frau Becker-Barbarello verweist auf den der Vorlage anliegenden Prüfungsbericht und führt vornehmlich zu den Punkten aus, zu denen eine Stellungnahme eingefordert wurde.

 

Herr Kasten hinterfragt zum Punkt ‘VII.3, S.47 Erstellung eines Bauhofberichtes‘, was unter der Formulierung, der Aufbau einer auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Kosten- und Leistungsrechnung werde verstärkt vorangetrieben, zu verstehen sei.

 

Frau Becker Barbarello erklärt, dass im Zuge der Doppikumstellung beispielsweise andere Anforderungen an Tätigkeits- und Aufwandsdokumentationen erforderlich werden, mit deren Nachweisen verstärkt die Anlagenbuchhaltung und die Kostenrechnung unterfüttert werden müssen.

 

Herr Kasten führt weiter aus, dass es seiner Ansicht nach weniger um die Doppik gehe, sondern um die Erfassung der Kosten des städtischen Bauhofes und deren Verteilung auf die Stellen in der Stadt. Zu beantworten seien die Fragestellungen, wie effizient die Einrichtung Bauhof wäre oder ob sich die Stundensätze angemessen darstellen. Er fordere eine Qualitätsbeschreibung der Leistungen und Produkte, die auch mit Externen vergleichbar sei und hätte gerne eine Bestätigung, ob und mit welcher Zeitschiene diesbezüglich agiert werde.

 

Frau Weise antwortet hierzu, dass Kennzahlenvergleiche auch Bestandslisten und Geo-Datensysteme bedingen, was mit Geld- und Arbeitsaufwand verbunden sei. Sie würde sich wünschen, wenn in dem Kontext mehr die vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten des Bauhofes gesehen werden.

 

Bürgermeister Spieckermann wiederholt aus der Stellungnahme, dass ab 2019 der eingeforderte Bauhofbericht erstellt werde und dann Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, denen sich die Verwaltung nicht verschließen werde. Zunächst sei die erfolgreiche Umstellung auf die Doppik jedoch auch für die Organisationseinheit Bauhof als wichtiger anzusehen.

 

Herr Kahl macht deutlich, dass er keine Privatisierungsbestrebungen mittragen werde.

 

Herr Dr. Böckenhauer erläutert, dass er Qualitätssicherung und –management als wichtige und verbesserungswürdige Themen für den Bauhof sehe und spricht von einem effizienzfreien Raum.

 

Bürgermeister Spieckermann verwehrt sich deutlich gegen die Bezeichnung des Bauhofes als effizienzfreien Raum. Es seien dort gute, engagierte und vielseitige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Auch - aber nicht nur - vor dem aktuellen Hintergrund der Winterrufbereitschaft könne er einen solchen Vergleich nicht gut heißen.

 

Herr Schmidt fragt nach der zu aktualisierenden Geschäftsverteilung, die im Prüfungsbericht aufgeführt sei.

 

Herr Prieß erläutert, dass sich dieser aus den fortzuschreibenden Stellenbeschreibungen ergebe und dieses als ein stetiger Prozess zu sehen sei, da sich die Aufgabenstellungen des Personals permanent ändern.

 

Herr Schmidt führt die mit der Zusammenlegung der Ausschüsse einhergehende rechnerische vakanz von 0,6 Vollzeitstellen als positiven Punkt des Revisionsberichts an.

Er regt an, die letzte Seite des Prüfungsberichtes mit dem Punkt 4 ‘Prüfungsfeststellungen, zu denen eine Stellungnahme erwartet wird‘ im Interesse der Selbstverwaltung in die Beschlussverfolgung aufzunehmen.

 

 

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Beschluss:  

Die Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein zu den getroffenen Feststellungen des Gemeindeprüfungsamtes aus der überörtlichen Prüfung der Jahre 2013 - 2017 wird wie vorgelegt beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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