Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Haushaltsberatung 2019  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Herr Schmidt führt aus, dass im Rahmen der Vorstellung des Haushaltsentwurfes in der vergangen Hauptausschusssitzung keine Fraktionssitzungen stattgefunden haben und dieses nun am 10.12.2018 nachgeholt werde. Die Selbstverwaltung sei bei der Entwurfsvorstellung überrascht gewesen, dass ein Haushaltsausgleich nur durch Realsteuererhöhungen realisierbar sei. Man habe in der Beratung zwar die Einnahmenseite beleuchtet, aber weniger die Ausgabenseite. Er möchte vor dem Hintergrund der Steuererhöhungen den Bürgermeister beauftragen, Einsparpotenziale aufzuzeigen.

 

Herr Heckel stellt die Frage, ob sich die Stadt bereits mit einer Reform der Berechnungsgrundlagen zur Grundsteuer, mit der sich das Bundesverfassungsgericht befasste, auseinandergesetzt habe.

Frau Becker-Barbarello erläutert, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der gegenwärtige Berechnungsmodus nicht verfassungskonform sei, eine Reformierung nicht in den Händen der Kommunen liege. Neubewertungen der Grundstücke seien durch die Finanzämter vorzunehmen. Die nicht fortgeschriebenen Einheitswerte auf Basis der Berechnungen aus den Jahren 1965 (West) bzw. 1935 (Ost) waren Thema der Gerichtsprüfung. Die Kommunen bestimmen mit den Hebesätzen lediglich die tatsächliche Höhe der Steuer, nicht aber deren Bemessungsgrundlage.

 

Herr Kahl stellt fest, dass Einsparungen nur im Verwaltungshaushalt vorgenommen werden könnten. Der Investitionsbereich sei politisch vorgegeben. Es stelle sich die Frage, ob die Verwaltung Konsolidierungsmöglichkeiten aufzeigen könne, um das Defizit von 600.000 € anderweitig auszugleichen.

 

Herr Kasten erklärt, dass seiner Meinung nach die Verwaltung dieses nicht beurteilen könne und ohne politisch vorgegebenem Auftrag überfordert sei. Die Selbstverwaltung sei sich einig, keine freiwilligen sozialen Ausgaben zu reduzieren, aber man könne beispielsweise im Bereich der Bauunterhaltung Kürzungen vornehmen oder Maßnahmen strecken. Weitere Beispiele könnte die Abgabe des Umwelthauses oder eine Reduzierung der Mittelaufwendungen für Parkanlagen sein. Untersuchungen hierzu seien von Fachleuten anzustellen. Gegebenenfalls müsse eine Korrektur über einen Nachtragshaushalt erfolgen. Diese Vorgehensweise sei sinnvoll; mann müsse den Gürtel enger schnallen, bevor man dem Bürger in die Taschen greife.

 

Bürgermeister Spieckermann verdeutlicht, dass die Verwaltung Wertigkeiten und Prioritäten festlegen könne. Es seien aber Verteilungen der Mittelaufwendungen und eventueller Einsparpotenziale aufzuzeigen.

 

Herr Kahl fragt, ob den Fraktionen dahingehende Informationen noch bis zum 10.12.2018 zur Verfügung gestellt werden können.

Frau Becker-Barbarello erklärt, dass Sie in Abstimmung mit dem Bauamt einige Variablen sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt aufzeigen könne, aber keineswegs ein Volumen des Defizits von 600.000 € erreicht werden könne. Die Möglichkeiten seien marginal. Sie verweist auf den zu erteilenden Auftrag zum Sozialen Wohnungsbau, für den zeitnah Kredite aufzunehmen seien. Die Kreditaufnahme wäre bei nicht ausgeglichenem Haushalt von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Sie stellt in Aussicht, bis zu den Fraktionssitzungen unter der Prämisse eines ausgeglichenem Haushalts verschiedene Abstufungen der Höhe der Realsteuerhebesätze aufzuzeigen.

 

Herr Reichert macht deutlich, dass sich auch die BGN-Fraktion von der geplanten Steuererhöhung überrascht zeigte. Es werde die Auffassung vertreten, dass eine deutlichere einmalige Erhöhung hingegen besser sei als mehrere geringfügige. Die BGN-Fraktion stehe nach wie vor hinter dem vorgelegten Entwurf.

 

Herr Kasten spricht sich dafür aus, die Ausgaben zu hinterfragen. Die Politik sei auch in der moralischen Verantwortung, alle Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich zu prüfen. Einer Genehmigung der Kreditaufnahme für den Sozialen Wohnungsbau sehe er zuversichtlich entgegen, da zur Auftragserteilung bereits eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorliege.

 

Bürgermeister Spieckermann erläutert die Grundsätze der Haushaltswahrheit und –klarheit und erklärt, dass aufgrund der starken Haushaltsdisziplin der Verwaltung ein eng gestrickter Entwurf vorgelegt worden sei, der nur wenig Raum für Änderungen hergebe. Man könne nicht beliebig Ansätze festlegen. Er stellt als jetzige Zielsetzung für die Verwaltung fest, bis zum 10.12.2018, mittags, eine kurze Konsolidierungsdarstellung an die Fraktionen zu geben.

 

Frau Giszas erklärt, dass die Finanz- und Bauverwaltung nunmehr zweieinhalb Tage gebunden werde, obwohl klar sei, dass die Steuern zu erhöhen seien. Mit der Aufstellung einer Streichungsliste werde zudem die haushaltsvorbereitenden Arbeiten der Fachausschüsse konterkariert. Die von der TALB beabsichtigte Erhöhung des Budgets um 50.000 € sollten hingegen mit einem Sperrvermerk versehen werden.

 

Herr Heckel führt zur Relation der geplanten Steuererhöhungen für die einzelnen Betroffenen auf, dass er für sein Grundstück eine Erhöhung von 80 € im Jahr ausgerechnet habe.

Herr Holtfester erinnert, dass den Fraktionen nach der vergangenen Hauptausschusssitzung Modellbeispiele zur Hebesatzanpassung von Grund- und Gewerbesteuer von der Verwaltung zugesandt worden seien.

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1