Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2119/18 Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   0 Bürgermeister

Frau Weise erläutert ausführlich die Vorlage und verdeutlicht, dass innerhalb der Vergabeverfahren stets nur geringe Entscheidungsspielräume vorhanden seien. Sie schildert den beabsichtigten Ablauf der regelmäßig Berichterstattung über die erteilten Aufträge sowie den Planungs- und Baufortschritt und die vorgesehene Einbindung des PUBA bei wichtigen planerischen Entscheidungen sowie des AfgA zu Fragen des Raumprogrammes unter Einbeziehung der Vertreter der Schule.

 

Bürgermeister Spieckermann betont, dass sich die Ermächtigung zu den Vergabeentscheidungen als Probe zunächst ausschließlich auf den ersten Bauabschnitt des Gymnasiums beziehen solle.

 

Herr Kasten fragt, ohne der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorgreifen zu wollen, ob die Umsetzung nicht auch im Rahmen der Eilentscheidungen durch den Bürgermeister erfolgen könne.

 

Herr Schmidt erklärt, dass der überzeugende Vortrag der Verwaltung ihn zu einer Umentscheidung bewegt habe und er den Beschlussvorschlag mittragen werde.

 

Herr Dr. Böckenhauer stellt klar, dass er stets für praktikable Lösungen sei. Ihm stelle sich dennoch die Frage, ob das beabsichtigte Vorgehen der Gemeindeordnung nach so zulässig sei.

Herr Prieß antwortet, dass anderenfalls kein dahingehender Beschlussvorschlag abgefasst worden wäre.

 

 

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Beschluss:  

Abweichend von der Hauptsatzung wird der Bürgermeister aus Dringlichkeitsgründen von der Stadtverordnetenversammlung ermächtigt, unter Einhaltung der Vergabevorschriften die für den Förderantrag erforderlichen Planungsleistungen für das Gesamtgebäude sowie die Planungs- und Bauleistungen für den geförderten 1. Bauabschnitt des Küstengymnasiums nach Planungs- und Baufortschritt ohne vorherige Beteiligung des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung zu beauftragen, sofern diese sich im Rahmen der bisherigen Kostenschätzungen bewegen.

Der Bürgermeister wird verpflichtet, im Hauptausschuss regelmäßig über den Planungs- und Baufortschritt zu berichten.

Wichtige planerische Entscheidungen sind dem Planungs- Bau- und Umweltausschuss, Fragen des Raumprogrammes dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten unter Einbeziehung der Vertreter der Schule zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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