1. Für das Gebiet „Am hohen Ufer“ (s. Anlage) wird die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Anpassung von Festsetzungen an den Bestand
- rechtssichere Fassung der Festsetzungen zur Vermeidung von Konflikten
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB abgesehen.