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Auszug - 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 "Am hohen Ufer", hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:23 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1389/15 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 "Am hohen Ufer",
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Dr. Dalke erklärt sich für befangen und verlässt für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

 

Frau Weise erläutert den Anlass für die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 19 „Am hohen Ufer“:

Der B-Plan, der zurzeit in der Fassung seiner 2. Änderung rechtskräftig ist, setzt überwiegend reines Wohngebiet (WR) fest. Da Ferienwohnungen in diesem Gebiet nicht zulässig, aber durchaus vorhanden sind, soll der Bebauungsplan geändert werden, um diese Ferienwohnungen möglich zu machen.

 

Herr Buchwald erläutert die aktuelle Rechtslage zum Thema Ferienwohnungen, wobei er zunächst den Unterschied zwischen Wohnungen, Ferienwohnungen, Betrieben des Beherbergungsgewerbes und Wochenendhäusern erläutert. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.07.2013 können Wohnungen und Ferienwohnungen nicht innerhalb eines Gebietes als zulässig festgesetzt werden. Da Ferienwohnungen in den Baugebieten, die in der BauNVO beschrieben sind, unzulässig sind und die Festsetzung eines Sondergebietes aus den o.g. Gründen ebenfalls nicht möglich ist, sieht Herr Buchwald zur Zeit keine Möglichkeit für eine rechtliche Festsetzung, die  sowohl „normale“ Wohnungen als auch Ferienwohnungen zulässt. Auf Initiative des Landes Schleswig-Holstein gibt es eine Arbeitsgruppe der Länder, die mehrheitlich eine Ergänzung/Änderung der BauNVO für sinnvoll hält und zurzeit einen entsprechenden Gesetzesvorschlag erarbeitet. Herr Buchwald erklärt, dass der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes zwar bereits gefasst werden könne, dass er mit der Bearbeitung des Planes aber erst beginnen könne, wenn die Baunutzungsverordnung geändert worden sei.

 

Frau Weise verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag, Herr Weber lässt darüber abstimmen.

 


Beschluss:

1. Für das Gebiet „Am hohen Ufer“ (s. Anlage) wird die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Anpassung von Festsetzungen an den Bestand

-          rechtssichere Fassung der Festsetzungen zur Vermeidung von Konflikten

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB abgesehen.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8Ablehnung: 0Enthaltung: 0(Dr. Dalke abwesend)