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Auszug - Bebauungsplan Nr.85 ( Einzelhandelsstandort Rettiner Weg) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:23 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1391/15 Bebauungsplan Nr.85 ( Einzelhandelsstandort Rettiner Weg)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Herr Buchwald erläutert den als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungsvorschlag. Dabei geht er insbesondere auf die geplanten Verkaufsflächen (Stellungnahme der Landesplanungsbehörde, nicht abwägbar), auf den zu beseitigenden Knick (hierzu liegt eine artenschutzfachliche Betrachtung eines Biologen vor) und auf den Verbleib des Niederschlagswassers ein.

 

Frau Weise ergänzt, dass der von Norden her kommende Erschließungsweg direkt auf die Ecke einer Baugrenze und somit möglicherweise auf eine Gebäudeecke zuläuft. Sie empfiehlt, die Baugrenze und die Abgrenzung der Stellplätze so zu verschieben, dass der von Norden kommende Weg geradeaus bis zu den vorhandenen Stellplätzen verlängert werden kann. Die verloren gehenden überbaubaren Grundstücksflächen müssten ggf. an anderer Stelle ergänzt werden. Dieser Vorschlag findet die mehrheitliche Zustimmung des Ausschusses.

 

Herr Heckel befürchtet, dass von der Stellplatzanlage Lärm- und Lichtemissionen ausgehen können, die zu Belästigungen in der südlichen Baureihe des Baugebietes „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ (B-Plan Nr. 83) führen können.

Frau Weise entgegnet, dass zu den Lärmemissionen ein Schallgutachten angefertigt wurde und dass im Bebauungsplan ein Anpflanzgebot festgesetzt ist.

 

Herr Dr. Böckenhauer entgegnet unter Hinweis auf Seite 16 der Begründung, dass er das Schallgutachten für sehr wackelig halte, die danach möglichen Schallemisionen seien an der Grenze des Zulässigen. Er empfiehlt, die Anlieferung zu regeln. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollten nicht nur die Mindestforderungen erfüllt werden.

 

Herr Hansen ergänzt, dass eine riesige Erweiterung des vorhandenen Einzelhandelsstandortes geplant sei, und mit einer überwiegenden Nachtanlieferung gerechnet werden müsse. Er empfiehlt daher, auf der Grünfläche im nördlichen Plangebiet einen Wall anzulegen und diese Fläche zu bepflanzen.

 

Herr Kasten entgegnet, dass das Schallschutzgutachten von einem Fachmann erstellt wurde und die nötigen Auflagen enthält. Er empfiehlt, keine darüber hinausgehenden Festsetzungen zum Schallschutz in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Den Vorschlag von Herrn Weber, sowohl einen Wall als auch eine Gehölzpflanzung in den Bebauungsplan aufzunehmen, findet die allgemeine Zustimmung des Ausschusses.

 

Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag, wobei er die vorangegangenen Anmerkungen ergänzt, und lässt darüber abstimmen.

 

 

Herr Dr. Böckenhauer fragt, bis wann der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 festgesetzte Knick angelegt werde.

Herr Weber schlägt vor, dass die Verwaltung auf den Eigentümer der Flächen einwirkt, diesen bis zum Herbst anzulegen.

Dieser Vorschlag findet die einstimmige (9 Ja Stimmen) Zustimmung des Ausschusses.

 


Beschluss:

1.Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

Außerdem sind folgende Änderungen in den Plan einzuarbeiten:

1. Die von Norden kommende Wegeverbindung soll bis zur vorhandenen Stellplatz-anlage fortgesetzt werden. Dazu sind hier die Baugrenze und die Abgrenzung der Stellplätze entsprechend zu versetzen. Falls zur Ermöglichung der festgesetzten GRZ erforderlich, muss die überbaubare Grundstücksfläche an anderer Stelle ausgeweitet werden.

2. Auf den im Norden zur Wohnbebauung hin gelegenen Grünflächen ist aus Sichtschutzgründen eine mindestens 1 m hohe natürlich modellierte Aufschüttung festzusetzen, diese ist mit einer gehölzartigen Bepflanzung zu versehen.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0