TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Mitteilung der Verwaltung |
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Ö 3 |
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Kleinräumige Bevölkerungsprognose Ostholstein
hier: Neustadt in Holstein und Nahbereich (gemeinsamer TOP mit UVA) |
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VO/0923/13 |
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Ö 4 |
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Ausbau der Promenade Pelzerhaken-Rettin (gemeinsamer TOP mit UVA) |
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VO/0928/13 |
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Ö 5 |
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Ausbau der Wiesenstraße; Planungsvorgaben (gemeinsamer TOP mit UVA) |
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VO/0927/13 |
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Ö 6 |
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1. Änderung des B-Planes Nr. 55 (Kiebitzberg),
hier: Umstellung auf das beschleunigte Verfahren
und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski) |
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VO/0926/13 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag: 1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. 2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. |
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16.04.2013 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 6 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. 2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: Der im bisherigen Entwurf für II-geschossige Bebauung vorgesehene Bereich soll III-geschossig mit einer Firsthöhe von max. 26,00 m ü.NN und einer Traufhöhe von max. 22,50 m ü.NN bebaut werden können. Der im bisherigen Entwurf für I-geschossige Bebauung vorgesehene Bereich soll II-geschossig mit einer Firsthöhe von max. 21,00 m ü.NN und einer Traufhöhe von max. 17,50 m ü.NN bebaut werden können. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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25.04.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. 2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Der im bisherigen Entwurf für II-geschossige Bebauung vorgesehene Bereich soll III-geschossig mit einer Firsthöhe von max. 26,00 m ü.NN und einer Traufhöhe von max. 22,50 m ü.NN bebaut werden können. Der im bisherigen Entwurf für I-geschossige Bebauung vorgesehene Bereich soll II-geschossig mit einer Firsthöhe von max. 21,00 m ü.NN und einer Traufhöhe von max. 17,50 m ü.NN bebaut werden können. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 7 |
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34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Frank´sche Tannen",
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski) |
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VO/0924/13 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 86 "Frank´sche Tannen"
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski) |
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VO/0922/13 |
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Ö 9 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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