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Auszug - 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 (Kiebitzberg), hier: Umstellung auf das beschleunigte Verfahren und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 16.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0926/13 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 (Kiebitzberg),
hier: Umstellung auf das beschleunigte Verfahren
und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr BrodowskiAktenzeichen:3-610-15/58.1
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Frau Weise begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Vollmer, Herrn Bergmann-Mitzel und Herrn Poganiatz-Heine von der Schön Klinik sowie den Architekten Herrn Mumm und erläutert, dass heute die Umstellung auf das Beschleunigte Verfahren beschlossen sowie der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet werden sollen. Da es zum Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 zwischen der Verwaltung und dem Klinikum unterschiedliche Auffassungen gibt, sollen heute beide Varianten vorgestellt werden.

 

Herr Buchwald erläutert zunächst die Festsetzungen des rechtskräftigen B-Planes Nr. 55 und anschließend die im Entwurf der 1. Änderung vorgesehenen Festsetzungen. Danach ist eine deutliche Höhenstaffelung vom westlichen Plangebiet (3 Vollgeschosse, Firsthöhe 26,00 m, Traufhöhe 22,50 m) über 2 Vollgeschosse im mittleren Bereich (Firsthöhe 22,50 m,

Traufhöhe 19,00 m) zur Eingeschossigkeit im östlichen Bereich (Firsthöhe 19,00 m,. Traufhöhe 15,50 m) vorgesehen.

 

Die Grundflächenzahl wird so festgesetzt, dass insgesamt gleich große Grundflächen wie nach der bisherigen Planung zulässig sind. Die maximale Firsthöhe von 26,00 m liegt 2,00 m über der bisher zulässigen max. Firsthöhe.

 

Herr Vollmer erinnert daran, dass das Klinikum im Jahr 2005 zunächst den westlichen Bereich dieser Fläche erworben und darauf eine Stellplatzanlage errichtet hat. Im Jahre 2011 wurde die Restfläche erworben, ursprünglich ebenfalls wegen weiteren Stellplatzbedarfes. Es sei jedoch auch vorgesehen, den Gesundheitsbereich hier baulich zu erweitern, dafür sei eine durchgängige Dreigeschossigkeit erforderlich, um max. Flexibilität für die Planung zu gewährleisten.

 

Herr Bergmann-Mitzel zeigt die Planungen des Klinikums anhand eines städtebaulichen Modells: Im östlichen Plangebiet ist eine eingeschossige Kindertagesstätte geplant, westlich daran soll sich ein zweigeschossiger Baukörper anschließen, im westlichen Plangebiet sind zwei 3-geschossige Baukörper geplant.

 

Nach dieser Vorstellung unterbricht der Ausschussvorsitzende, Herr Brodowski, die Sitzung

um 22:12 Uhr für die Dauer von fünf Minuten.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung lässt Herr Brodowski zunächst über den Abs. 1 des Beschlussvorschlages (Umstellung auf das Beschleunigte Verfahren) abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

 

Auf Vorschlag von Herrn Weber verlassen die vier Gäste freiwillig den Sitzungssaal, um dem Ausschuss eine unbeeinflusste Diskussion über die Inhalte der Planung zu ermöglichen.

 

Herr Kasten schlägt vor, den bisher 2-geschossig vorgesehenen Bereich 3-geschossig mit entsprechenden Trauf- und Firsthöhen festzusetzen, der bisher 1-geschossig vorgesehene Bereich soll 2-geschossig festgesetzt werden, mit einer Firsthöhe von 21,00 m und einer Traufhöhe von 17,50 m.

 

Herr Brodowski lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Entwurfs- und Auslegungsbeschuss mit den von Herrn Kasten vorgeschlagenen Änderungen abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet Kiebitzberg(s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: Der im bisherigen Entwurf für II-geschossige Bebauung vorgesehene Bereich soll III-geschossig mit einer Firsthöhe von max. 26,00 m ü.NN und einer Traufhöhe von max. 22,50 m ü.NN bebaut werden können. Der im bisherigen Entwurf für I-geschossige Bebauung vorgesehene Bereich soll II-geschossig mit einer Firsthöhe von max. 21,00 m ü.NN und einer Traufhöhe von max. 17,50 m ü.NN bebaut werden können.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0