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Auszug - 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Frank´sche Tannen", hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0924/13 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Frank´sche Tannen",
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Frau Weise berichtet, dass der Eigentümer der betroffenen Fläche bereits vor mehreren Jahren an die Stadt herangetreten ist, um hier durch Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eine Bebauungsplanes Baurecht zu schaffen. Bisher wurde die Entscheidung hierüber immer wieder hinausgezögert, auch mit Hinweis auf die nicht abgeschlossene Hochwasserschutzplanung. Nachdem nunmehr jedoch feststehe, dass die Hochwasserschutzmaßnahme nicht verwirklicht werde, könne mit dieser Vorgabe die Bauleitplanung für dieses Gebiet begonnen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 28.000 m², als Planungsziel sind im Aufstellungsbeschluss Ferienhäuser vorgesehen, mit der Planung soll das Büro „Stadtplanung Kompakt“ (Frau Teske, Eutin) beauftragt werden.

 

Herr Zachau schlägt vor, die Bebauung an der Wiesenstraße in einer Tiefe von 50,00 m als allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen und dieses als Planungsziel aufzunehmen.

 

Frau Weise antwortet, dass der vordere Bereich des Grundstückes auch dann als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden könne, wenn als Planungsziel lediglich Ferienhäuser genannt seien, da im Planungsziel nur die überwiegend vorgesehene Nutzung genannt werden müsse.

 

Herr Brodowski verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.


Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Frank´sche Tannenin Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Sondergebiet für die Errichtung von Ferienhäusern dargestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Stadtplanung kompaktin Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 1               Enthaltung: 0