a) Die Stadtverordnetenversammlung wählt ________________ gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für fünf Jahre zur/zum Schiedsfrau/-mann für den Schiedsamtsbezirk Neustadt in Holstein.
b) Die Die Stadtverordnetenversammlung wählt ________________ gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für fünf Jahre zur/zum stellvertretenden Schiedsfrau/-mann für den
Schiedsamtsbezirk Neustadt in Holstein.