Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Diese Folgevorlage nimmt Bezug auf die Vorlage aus dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten vom 02.06.2026. Der Sachverhalt ist vorberaten und einstimmig beschlossen worden.
Aus verwaltungstechnischen Gründen soll im § 9a folgender Passus als Abs. 3 eingefügt werden: „Die Ermäßigungen sind nur nach entsprechendem Antrag möglich und richtet sich nach § 7 KitaG. Ein Antrag ist schriftlich bei der Stadt Neustadt in Holstein einzureichen.“ Der vorherige Absatz 3 wird zu Absatz 4.
Begründung: § 9 der Benutzungs- und Gebührensatzung bezieht sich auf die Ermäßigungen für Kinder mit Rechtsanspruch. Der Abs. 1 regelt hier die Antragsstellung. Der § 9a bezieht sich auf die Ermäßigungen für Kinder ohne Rechtsanspruch. Auch hier muss die Antragsstellung geregelt werden. Die Formulierung wird aus § 9 übernommen. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Einrichtung „Offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht“ wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtung „Offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht“
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