Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 erfolgte ein Sperrvermerk der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 für die Investitionsmaßnahme Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken: „Die Maßnahme wird im Finanzplanungsjahr 2027 aufgenommen“.
Mit der Beendigung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) hat die Stadt Neustadt in Holstein den Förderantrag am 31.07.2025 bei der IB.SH eingereicht. Ende März 2026 informierte die IB.SH, dass die Anforderungen zur Genehmigung eines Zuwendungsbescheids für Bauvorhaben unter 6 Mio. EUR angepasst wurden. In den Anweisungen gibt es folgenden Passus: „Ohne Vorliegen einer Baugenehmigung werden keine Bauvorhaben mehr bewilligt. Prämisse: Baugenehmigung wird erst erteilt, wenn erforderliche Genehmigungen vorliegen bzw. enthält Hinweise auf ggf. weitere erforderliche Genehmigungen. So kann sichergestellt werden, dass alle nötigen Genehmigungen für das Vorhaben vorliegen, bzw. es ist erkennbar, welche noch fehlen.“
Am 28.04.2026 erhielt die Verwaltung von der IB.SH folgende Informationen zum Projekt Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken: Die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen LPW 2021-2027 endet am 30.06.2027. Bis zu diesem Zeitpunkt können Förderanträge bewilligt werden. Daher ist die Verwaltung gehalten die notwendigen Genehmigungen für dieses Vorhaben bis Ende des ersten Quartals 2027 einzureichen. Aktuell spricht seitens der IB.SH nichts gegen die Förderung der Seebrücke in Pelzerhaken, jedoch kann sie keine Förderzusage versprechen. Es hängt letztlich von der Entscheidung der Ministerien bezüglich der Verteilung der GRW-Mittel ab. Aus heutiger Sicht schätzt die IB.SH die Chance auf eine Förderung als hoch ein. Dieses Vorhaben ist bereits in der Vorplanung des Budgets für 2027 berücksichtigt.
Für das Bauvorhaben Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken gilt also, die LPH 4 (Genehmigungsplanung) zeitnah zu beauftragen, damit das Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Erteilung eines Zuwendungsbescheids erfolgen kann, sonst kann kein Förderbescheid für diese Förderperiode erstellt werden. Ob in der kommenden Förderperiode mit einer neuen Richtlinie überhaupt noch Ersatzbauten von Seebrücken gefördert werden, ist offen. Bereits in der jetzigen Förderrichtlinie wurde die Förderung von Seebrückenneubauten gestrichen und die Förderquote für Ersatzbauten von 90% auf 60 % gesenkt. Eine zeitliche Verzögerung würde das Risiko deutlich erhöhen, dass das Projekt Ersatzbau einer Seebrücke Pelzerhaken nicht umgesetzt werden kann.
Die Gesamtkosten für die Genehmigungsplanung (LPH 4) durch ein in einer EU-weiten Ausschreibung zu beauftragendes Ingenieurbüro setzen sich voraussichtlich wie folgt zusammen:
Objektplanung LPH 4: brutto rd. 13.800,00 € Tragwerksplanung LPH 4: brutto rd. 71.200,00 € Statisch konstruktive Prüfung: brutto rd. 25.500,00 € Genehmigungskosten Behörden geschätzt: brutto rd. 12.500,00 € EU-weite Vergabe durch GMSH: n = b rd. 21.600,00 € --------------------------------- Gesamtkosten aufgerundet: brutto rd. 145.000,00 €
Aufgrund von Änderungen der Vergabeverordnung wurde der Vertrag mit dem bisherigen Ingenieurbüro einvernehmlich aufgelöst. Die Planungsleistungen ab LPH 4 sind EU-weit auszuschreiben. Diese externe Leistung kann die GM.SH im Zuge des Rahmenvertrags mit der Stadt Neustadt in Holstein zeitnah übernehmen.
Die Haushaltsmittel können im Zuge der Aufhebung des Sperrvermerks über den Investitionsplan THH 5 2026 unter der Maßnahmen-Nr. 41801002 Ersatzbau Seebrücke Pelzerhaken bereitgestellt werden, indem die übertragenen Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in Höhe von ca. 91.500 € genutzt und Mittel in Höhe von 53.500 € aus dem Finanzplan 2027 vorgezogen werden, wodurch eine Minderauszahlung im Jahr 2027 entsteht. Beschlussvorschlag:Der Sperrvermerk für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für den Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken wird aufgehoben. Der Haushaltsrest des Jahres 2025 in Höhe von 91.537,36 € wird hierfür im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt. Der Sperrvermerk für die folgenden Leistungsphasen bleibt bestehen. Zusätzlich werden im Haushaltsjahr 2026 53.500,00 € überplanmäßige Auszahlungen für die Leistungsphase 4 bereitgestellt. Die Finanzplanwerte der Folgejahre sind in dieser Höhe zu reduzieren. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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