Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Klärschlammtrocknung Neustadt AöR (KST) wurde mit dem Ziel gegründet, die Entsorgungskosten des aus der Abwasserbeseitigung anfallenden Klärschlamms zu reduzieren. Die KST wurde hierfür von den Anteilseigner (ZV Ostholstein, ZV Karkbrook und Stadt Neustadt in Holstein) mit einem Eigenkapital in Höhe von 120.000 € ausgestattet, wovon die Stadt Neustadt in Holstein 20.000 € zu leisten hatte. Die Errichtung der Trocknungsanlagen mit einem Investitionsvolumen von ca. 9,6 Mio. € wird vollständig kreditfinanziert.
Bei der Ausstattung der Anstalt mit Eigenkapital wurde davon ausgegangen, dass der Zeitplan für die Errichtung der Trocknungsanlage eingehalten werden kann und bereits kurz nach den Anschaffungsauszahlungen für die Anlagentechnik Erlöse aus der Trocknung für die Deckung der laufenden Aufwendungen und des Kapitaldienstes zur Verfügung stehen. Entsprechend wurde eine sehr geringe Eigenkapitalausstattung gewählt, um die ausschließlich für diesen Zweck errichtete Anstalt nicht von vorneherein über zu finanzieren. Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen im Baufortschritt ist die Kapitalisierung nun allerdings zu gering. Dass diese Situation in Falle zeitlicher Verzögerungen eintreten könnte, war absehbar, wurde in Abwägung zu einer Überfinanzierung aber in Kauf genommen.
Für die Testierung des Jahresabschlusses durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer ist eine positive Fortführungsprognose erforderlich, da die AöR zum Abschlussstichtag 31.12.2025 bilanziell überschuldet ist. Um dies zu erreichen, beschloss der Verwaltungsrat der KST auf Vorschlag des Vorstandes folgende Maßnahmen:
1. Erhöhung des Eigenkapitals um 880.000 € auf 1.000.000 € mit dem bilanziellen Zweck, den Verlustvortrag rechnerisch auszugleichen und damit die bilanzielle Überschuldung abzuwenden. 2. Anpassung des Abnahmepreises mit dem Zweck, den Verlustvortrag innerhalb von 5 Jahren aus dem Jahresergebnis auszugleichen.
Aus Sicht der Beteiligungsverwaltung sind die vorgeschlagenen und vom Verwaltungsrat der KST beschlossenen Maßnahmen geeignet und wirtschaftlich sinnvoll, um eine positive Fortführungsprognose zu begründen.
Nach § 28 GO erfordert die Eigenkapitalerhöhung die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Für die Stadt Neustadt in Holstein entfällt ein Anteil von 146.666,66 € auf die Gesamtkapitalerhöhung. Da diese nicht bei der Haushaltsaufstellung 2026 absehbar war, bedarf diese außerplanmäßige Auszahlung gem. § 85 GO der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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