Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3537/26  

 
 
Betreff: Eigenkapitalerhöhung Klärschlammtrocknung Neustadt AöR (KST)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Günther, Stefan
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.05.2026 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.06.2026    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die Klärschlammtrocknung Neustadt AöR (KST) wurde mit dem Ziel gegründet, die Entsorgungskosten des aus der Abwasserbeseitigung anfallenden Klärschlamms zu reduzieren. Die KST wurde hierfür von den Anteilseigner (ZV Ostholstein, ZV Karkbrook und Stadt Neustadt in Holstein) mit einem Eigenkapital in Höhe von 120.000 € ausgestattet, wovon die Stadt Neustadt in Holstein 20.000 € zu leisten hatte. Die Errichtung der Trocknungsanlagen mit einem Investitionsvolumen von ca. 9,6 Mio. € wird vollständig kreditfinanziert.

 

Bei der Ausstattung der Anstalt mit Eigenkapital wurde davon ausgegangen, dass der Zeitplan für die Errichtung der Trocknungsanlage eingehalten werden kann und bereits kurz nach den Anschaffungsauszahlungen für die Anlagentechnik Erlöse aus der Trocknung r die Deckung der laufenden Aufwendungen und des Kapitaldienstes zur Verfügung stehen. Entsprechend wurde eine sehr geringe Eigenkapitalausstattung gewählt, um die ausschließlich für diesen Zweck errichtete Anstalt nicht von vorneherein über zu finanzieren. Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen im Baufortschritt ist die Kapitalisierung nun allerdings zu gering. Dass diese Situation in Falle zeitlicher Verzögerungen eintreten könnte, war absehbar, wurde in Abwägung zu einer Überfinanzierung aber in Kauf genommen.

 

r die Testierung des Jahresabschlusses durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer ist eine positive Fortführungsprognose erforderlich, da die AöR zum Abschlussstichtag 31.12.2025 bilanziell überschuldet ist. Um dies zu erreichen, beschloss der Verwaltungsrat der KST auf Vorschlag des Vorstandes folgende Maßnahmen:

 

1. Erhöhung des Eigenkapitals um 880.000 € auf 1.000.000 € mit dem bilanziellen Zweck, den Verlustvortrag rechnerisch auszugleichen und damit die bilanzielle Überschuldung abzuwenden.

2. Anpassung des Abnahmepreises mit dem Zweck, den Verlustvortrag innerhalb von 5 Jahren aus dem Jahresergebnis auszugleichen.

 

Aus Sicht der Beteiligungsverwaltung sind die vorgeschlagenen und vom Verwaltungsrat der KST beschlossenen Maßnahmen geeignet und wirtschaftlich sinnvoll, um eine positive Fortführungsprognose zu begründen.

 

Nach § 28 GO erfordert die Eigenkapitalerhöhung die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

r die Stadt Neustadt in Holstein entfällt ein Anteil von 146.666,66 € auf die Gesamtkapitalerhöhung. Da diese nicht bei der Haushaltsaufstellung 2026 absehbar war, bedarf diese außerplanmäßige Auszahlung gem. § 85 GO der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates der Klärschlammtrocknung Neustadt AöR vom 05.05.2026 zur Erhöhung des Eigenkapitals um 880.000 € zu.
  2. Der städtische Anteil der Einlage in Höhe von 146.666,66 € wird außerplanmäßig bereitgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: 146.666,66 €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein: X

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine