Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Mit Schreiben vom 19.03.2026 beantragt der Verein Europäische Trachtenwochen an der Ostsee Neustadt in Holstein e.V. einen Zuschuss zum 33. europäischen folklore festival 2028 in Höhe von 95.000 € - 10.000 € zahlbar in 2027, 85.000 € zahlbar in 2028.
Da die Vorbereitungen des folklore festivals bereits Mitte des Jahres 2026 beginnen, benötigt der Verein Trachtenwoche e.V. bereits vor der Haushaltsplanberatung ein Signal der Stadt, dass diese dem Antrag positiv gegenübersteht.
Um dem Verein die Mittel zusagen zu können, erfolgt die Aufnahme als überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in den Haushalt 2026. Mit der Erklärung der Übertragbarkeit dieses Ansatzes in die beiden folgenden Haushaltsjahre ist sichergestellt, dass die Mittel entsprechend der Auszahlungsanforderung des Vereins zur Verfügung stehen. Beschlussvorschlag:Der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für den Zuschuss für das 33. europäische folklore festival vom 21.07. - 29.07.2028 in Höhe von 95.000 € in 2026 wird zugestimmt. Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung wird gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemHVO bis in das Haushaltsjahr 2028 übertragbar erklärt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Antrag des Vereins europäische Trachtenwochen an der Ostsee Neustadt in Holstein e.V. vom 19.03.2026
Vorabkalkulation
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