Beschluss:
a) Die „Grundsätze der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung und Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ gem. Sachverhalt zur (VO/3518/26-1) werden wie folgt geändert:
1. In Ziffer I.3. wird das Wort „Kein“ durch das Wort „Die“ ersetzt. (Keine Die Anwendung erfolgt in Gebieten nach § 35 BauGB (sog. Außenbereich) gem. Pkt. IV dieser Grundsätze.)
2. In den Ziffern I.4., I.5., I.9., I.10. und I.12. werden die Worte „Pkt I.1. und I.2“ ersetzt durch die Worte „Pkt I.1., I.2 und I.3“.
3. Ziffer VI wird wie folgt gefasst: „Die Anwendung erfolgt bei Bauvorhaben, die im räumlichen Zusammenhang mit einem Bebauungsplan oder mit einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil stehen.“
b) 1. Die im Sachverhalt dieser Vorlage genannten Grundsätze der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung und Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung mit § 246e, § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b und § 36a BauGB mit den Punkten I.-V. werden beschlossen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung, in der die §§ 9 und 11 ergänzt werden. Der Bürgermeister hat bei seiner Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung der Gemeinde nach § 36a BauGB die gem. Pkt. 1 beschlossenen Grundsätze zu beachten.