Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 25.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 5     Niederschrift der Sitzung vom 21.05.2026  
SI/3483/26  
Ö 6     Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Herr Bürgermeister Spieckermann)  
VO/3544/26  
Ö 7     Uferwanderweg zwischen Neustadt in Holstein und Pelzerhaken im Bereich des Steilufers (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer / Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Stein)
Enthält Anlagen
VO/3480/26  
Ö 8     Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken - Aufhebung Sperrvermerk LPH 4 (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
VO/3192/24-4  
Ö 9     Führung der Kameradschaftskasse, hier: Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung 2025 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
Enthält Anlagen
VO/3533/26  
Ö 10     Zuschuss für das 33. europäische folklore festival vom 21.07. - 29.07.2028 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
Enthält Anlagen
VO/3516/26  
Ö 11     Eigenkapitalerhöhung Klärschlammtrocknung Neustadt AöR (KST) (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
VO/3537/26  
Ö 12     Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Einrichtung "Offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht" (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/3541/26-1  
Ö 13     4. Änderung der Parkgebührenverordnung der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/3542/26  
Ö 14     Anpassung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein hier: Erweiterung der Zulässigkeit von PV-/Solarthermieanlagen (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Stein)  
Enthält Anlagen
VO/3529/26  
Ö 15     Widmung von Straßen und Wegen (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Stein)  
Enthält Anlagen
VO/3527/26  
Ö 16     Einziehung von Wegen und Straßen (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Stein)  
Enthält Anlagen
VO/3536/26  
Ö 17     Grundsatzbeschluss der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog."Bauturbo") gem. § 246e BauGB sowie für das Zustimmungsverfahren nach § 36 a BauGB (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Stein)  
Enthält Anlagen
VO/3518/26-1  
Ö 18     Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Neustadt in Holstein (für ein Gebiet im Bereich zwischen Pelzerhakener Straße und Luuskrog/Birkenweg) - Erweiterung Hotel Strandkind hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Stein)  
Enthält Anlagen
VO/3522/26  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. r ein Gebiet im Bereich des Hotels Strandkind in Pelzerhaken (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Hotel“ gemäß § 11 BauNVO zur planungsrechtlichen Sicherung und städtebaulich geordneten Weiterentwicklung des bestehenden Hotelstandortes. Hierdurch sollen insbesondere Erweiterungsmöglichkeiten für zusätzliche touristische Angebote geschaffen werden, die der Stärkung der touristischen Infrastruktur sowie einer besseren Auslastung des Betriebes in der Zwischen- und Nachsaison dienen. Gleichzeitig sollen die Belange der angrenzenden Wohnnutzungen berücksichtigt und eine verträgliche städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.

4. Die Ausarbeitung des Planentwurfs sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt durch das Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein.

5. Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entstehenden weiteren Planungskosten, insbesondere für erforderliche Fachgutachten (z. B. schalltechnische Untersuchungen), sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu einen Planungskostenvertrag vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

Ö 19     Anfragen und Verschiedenes      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
Ö 26     Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse